Frage an Michael Hartmann von Oliver P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
ich wende mich an Sie, weil mich die Diskussion um die Online-Durchsuchung sehr beunruhigt und ich wissen möchte, wie Sie zu dem Thema stehen.
Unser Grundgesetz garantiert uns in Artikel 13 die Unverletzlichkeit unserer Wohnungen. Dieses Grundrecht ist wesentliches Merkmal aller freiheitlichen Demokratien, und dem entsprechend hat auch das BVerfG 2004 bezüglich des Großen Lauschangriffs entschieden: "Zur Unantastbarkeit der Menschenwürde gehört die Anerkennung eines absolut geschützten Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Jede Erhebung von Informationen aus diesem Bereich muss abgebrochen werden, jede Verwertung ist ausgeschlossen."
Unsere PCs sind zweifellos Bestandteil unserer Wohnungen. Darüber hinaus repräsentieren sie bei vielen mittlerweile den intimsten Ort ihrer Wohnungen überhaupt. Es finden sich dort private wie geschäftliche Korrespondenz, wichtige Unterlagen, Zugangsdaten, Inhalte für Chatrooms, Single-Börsen, Diskussionsforen, Communities oder Beratungsstellen. Wenn das o.g. BVerfG-Urteil besonders für einen Teil unserer Wohnungen gelten muss, dann für unsere PCs, ansonsten verkommt Artikel 13 GG zur Farce.
Dennoch gibt es derzeit Überlegungen, Online-Durchsuchungen auch ohne
a) begründeten Tatverdacht in Fällen von Schwerstkriminalität
b) richterliche Anordnung
c) Benachrichtigungspflicht an die Betroffenen
zu erlauben.
d) Darüber hinaus sogar Überlegungen, den Artikel 13 des Grundgesetzes entsprechend zu ändern.
Es gibt Kräfte in diesem Land, die unsere freiheitliche Demokratie zerstören wollen, um sie angeblich zu schützen. Diese Ansicht ist pervers, und meines Erachtens eine größere Gefahr als es islamistisch radikal-militante Terroristen je sein könnten.
Ich bitte Sie, mir mitzuteilen, wie Sie zu den genannten Punkten stehen, und was Sie gegen den Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Verfassung tun wollen.
Mit freundlichen Grüßen
O. Petras
Sehr geehrter Herr Petras,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen hiermit beantworte.
Ich plädiere grundsätzlich für Online-Durchsuchungen, weil das Internet zu einer zweiten Lebenswelt geworden ist, in der schlimme Verbrechen – auch und gerade im Bereich des internationalen Terrorismus – vorbereitet werden. Aber diese Maßnahme der Online-Durchsuchung muss von einem Richter angeordnet werden, sie muss befristet sein, und der Nachweis, dass sie notwendig ist, muss erbracht sein. Zudem muss sichergestellt werden, dass bei einer Durchsuchung der Kernbereich der persönlichen Lebensführung unangetastet bleibt.
In der Großen Koalition eint uns die Sorge angesichts der terroristischen Bedrohung. Allerdings sind die Konsequenzen, die Union uns SPD in dieser Lage ziehen, höchst unterschiedlich. Bei uns in der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands gilt: Die Freiheit darf nicht an ihrer Verteidigung sterben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Hartmann