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Michael Hartmann
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Frage von Bernd G. •

Frage an Michael Hartmann von Bernd G. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Hartmann!

Sie haben heute der Unternehmenssteuerreform zugestimmt.
Die Abgeltungssteuer, die als vermeintliche Steuersenkung vermarktet wird, war heute sicher der wichtigste Punkt:

Kursgewinne werden zu einem Drittel vom Staat konfisziert werden. Wer seinen Investmentfonds 20 Jahre behält ,verdoppelt nominal sein Vermögen (oder für einen Selbständigen die Altersvorsorge) - der "Gewinn" ist aber zur Hälfte nur Ausgleich für Inflationsverlust - ein weitereres Drittel geht in Zukunft an den Staat als "Kursgewinnsteuer"

Wirklich Reiche stört das nicht - die sind im Ausland.
Zahlen tut der sparende Mittelstand. Geschont werden Reiche. Altersvorsorge gibt es nicht mehr.
Diese Regierung ist ein Mittelstands-Killer.
Warum ist Deutschland nicht dem Beispiel des europäischen Auslands gefolgt und hat zumindest die Altersvorsorge besser gestellt?
Gibt in dieser Hinsicht noch Hoffnung?

Mit freundlichen Grüßen
Bernd Gilles

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Gilles,

herzlichen Dank für Ihre Frage auf abgeordnetenwatch.de, die ich hiermit beantworte.

Mit der Unternehmenssteuerreform macht Deutschland einen großen Schritt vorwärts. Künftig wird es für Unternehmen noch attraktiver sein, in Deutschland zu investieren und hier bei uns neue Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist das eigentliche Ziel dieser Reform. Es geht nicht um Geschenke für Unternehmen und Unternehmer, sondern darum, für neue Arbeitsplätze und Investitionen in Deutschland zu sorgen und dabei gleichzeitig die Steuereinnahmen des Staates zu erhöhen und für mehr Steuergerechtigkeit zu sorgen.

Wir wollen, dass Gewinne, die in Deutschland erwirtschaftet werden, auch in Deutschland versteuert werden. Das ist leider aktuell nicht immer der Fall. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt etwa zu dem Ergebnis, dass derzeit jährlich rund 100 Milliarden Euro in Deutschland erzielter Unternehmensgewinne am deutschen Fiskus vorbei ins Ausland transferiert und nicht bei uns in Deutschland versteuert werden. Das wollen wir mit dieser Reform ändern. Wir wollen keinen Steuersenkungswettlauf in Europa. Wir wollen aber wettbewerbsfähige Steuersätze. Deshalb senken wir den Körperschaftsteuersatz auf 15 %. Rechnet man den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer hinzu, ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung für Unternehmen, die knapp unter 30% liegt. Damit liegt Deutschland im europä­ischen Mittelfeld und ist international wettbewerbsfähig. Das ist gut für Investitionen und Arbeitsplätze.

Die Abgeltungssteuer ist ein Riesenschritt zur Vereinfachung des Steuerrechts und ein Beitrag zu mehr Steuerehrlichkeit. Die kontoführenden Banken führen die Steuerschuld künftig für jeden Kunden anonym an das Finanzamt ab. Wir müssen uns an dieser Stelle nicht mehr auf die Steuerehrlichkeit des Einzelnen verlassen, sondern die Banken werden verpflichtet, die Steuermodalitäten zu erledigen. Dividendenbezieher zahlen in Zukunft mehr! Durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens müssen Aktienbesitzer in Zukunft 100% statt wie aktuell 50% der Dividendeneinkünfte versteuern. Damit steigt die steuerliche Belastung von derzeit max. 22,5% (50% vom max. Grenzsteuersatz in Höhe von 45%) auf den dann allgemein gültigen Satz von 25%. Veräußerungs- bzw. Spekulationsgewinne werden in Zukunft immer versteuert. Heute ist es so, dass Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind. In Zukunft werden 25% fällig - ohne Möglichkeit, sich zu drücken. Und: Beibehalten wird die Beschränkung der Verrechnungsmöglichkeiten von Verlusten aus Aktienverkäufen ausschließlich auf Gewinne aus Aktienverkäufen.

Es stimmt: Empfänger von Zinseinkünften werden steuerlich entlastet, wenn ihr persönlicher (Grenz)Steuersatz über 25% liegt. Derzeit müssen Besserverdienende ihre Zinserträge theoretisch mit einem max. Steuersatz von 42% (bzw. 45%) versteuern. Theoretisch. In der Realität ist es aber leider so, dass diese Einkünfte oft ins Ausland geschafft und damit der Steuer entzogen werden. Deshalb gilt bei der Besteuerung von Zinserträgen der Satz: "Lieber 25% von X als 42% von nix." Gerecht ist diese Lösung auch deshalb, weil auf Personen Rücksicht genommen wird, deren Steuerbelastung unter 25% liegt. Sie erhalten die zu viel gezahlte Steuer über ihre Steuererklärung zurück.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Hartmann