Frage an Michael Hartmann von Henning S.
Sehr geehrter Herr Hartmann,
als Abgeordneten meines Wahlkreises möchte ich Sie fragen, wie Sie zum Thema „Fracking“ stehen. Genauer, wie sieht Ihre grundsätzliche Haltung dazu aus? Halten Sie Fracking für sinnvoll? Für notwendig? Für unverzichtbar?
Halten Sie Fracking für unbedenklich? Für erwiesenermaßen ungefährlich? Würden Sie dafür einstehen und als Mensch und Politiker unmittelbar „Haftung und Gewährleistung“ übernehmen?
Würden Sie Fracking generell erlauben wollen? Würden Sie eine solche Verordnung begrüßen? Und würden Sie einem entsprechenden Gesetzentwurf zustimmen? Oder würden Sie Fracking generell verbieten wollen? Würden Sie ein gesetzliches Verbot von Fracking unterstützen? Und würden Sie einem entsprechenden Gesetz Ihre Stimme geben?
Ich danke Ihnen für eine Antwort und Stellungnahme.
Mit freundlichen Grüßen,
Henning Sabo
Sehr geehrter Herr Sabo,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 30. Juni. Meine persönliche Haltung zum Themenkomplex Fracking deckt sich weitestgehend mit der Position der SPD-Bundestagsfraktion.
Nach unseren Vorstellungen soll das konventionelle Fracking, was in Deutschland bereits seit Jahrzehnten betrieben wird, weiter erlaubt bleiben. An vielen Punkten werden aber die Auflagen verschärft. (Zum Beispiel beim Lagerstättenwasser).
Das unkonventionelle Fracking soll nach unseren Vorstellungen verboten werden. Lediglich wissenschaftlich begleitete Versuchsbohrungen sollen erlaubt sein. Dabei geht es darum diese Technik weiter zu erforschen und die Risiken konkret abwägen zu können. Dies soll unserer Ansicht nach mit einer sehr kleinen Zahl an Versuchsbohrungen erfolgen. Wir wollen keine Legalisierung durch die Hintertür. Zudem dürfen bei diesen Probebohrungen nur Flüssigkeiten eingesetzt werden, die nicht wassergefährdend sind.
Wir sind auf dem Weg in eine Zukunft, in der wir in Deutschland immer weniger fossile Brennstoffe benötigen werden. Derzeit kommen aber noch nicht ganz ohne fossile Brennstoffe aus. Wir benötigen Gaskraftwerke um die Schwankungen bei den erneuerbaren Energien auszugleichen. Wir benötigen Erdgas als Rohstoff für die chemische Industrie. Es wäre zudem pharisäerhaft darauf zu setzen, dass in anderen Ländern Erdgas unkonventionell und wasser-gefährdend gefördert wird, oder dass uns Öl aus dem umweltzerstörerischen Abbau von Öls-anden zur Verfügung gestellt werden, wir uns aber der Erforschung einer Technik verweigern, die vielleicht eine umweltverträgliche Alternative darstellen könnte. Ich halte es für unklug die Erforschung einer Fördertechnik von vornherein abzulehnen. Ob unkonventionelles Fracking umweltverträglich möglich ist, muss sich dann erst noch zeigen.
Generell wird Fracking, nach dem aktuellen Gesetzentwurf verboten:
• in Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten (für Heilquellen gilt eine Ausnahme, wenn zum Zwecke des Betriebs der Heilquelle gefrackt werden muss),
• in Einzugsgebieten von natürlichen Seen, aus denen unmittelbar Wasser für die öffentliche Wasserversorgung entnommen wird
• Talsperren, die der öffentlichen Wasserversorgung dienen, sowie
• in allen Einzugsgebieten von Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung.
Dieses Verbot kann außerdem durch landesrechtliche Vorschriften erweitert werden auf
• Einzugsgebiete von Mineralwasservorkommen und von Stellen zur Entnahme von Wasser zur Herstellung von Getränken (damit werden insbesondere private Mineralwasser und Brauereibrunnen geschützt) sowie
• Gebiete des Steinkohlebergbaus
Ein pauschales Verbot von Fracking ohne eine Erprobung und Risikoabwägung halte ich bei unserem derzeitigen Wissensstand nicht für klug. Es wäre zudem mit dem Verfassungsgrund-satz der Verhältnismäßigkeit nicht vereinbar. Selbst wenn es den unseriösen politischen Willen dazu gäbe, würde es uns in der Sache nicht weiterbringen. Das Gesetz würde mit Sicherheit vom Verfassungsgericht gekippt. Gewonnen wäre dadurch nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann