Frage an Michael Hartmann von Petra A. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Hartmann,
wenn eine Zuwanderung unkontrolliert und nicht in Abstimmung mit den Menschen sondern rein aus ökonomischen oder politischen Gründen erfolgt, ist diese dann gut? Verlierer sind aus meiner Sicht unqualifizierte Zuwanderer, die mit zu großen Erwartungen und Versprechungen nach Deutschland kommen, aus ihrem gewohnten Lebensumfeld herausgerissen werden und mit der Kultur und der Gesellschaft in unserem Land nicht zurechtkommen. Aber aus meiner Sicht kann auch die hiesige Bevölkerung ein Verlierer sein, wenn eine zu hohe Zuwanderung zu Arbeitsplatzmangel und Ghettoisierung ihres Lebensumfeldes führt, der Sozialstaat belastet wird und somit der Innere Frieden gestört wird. Stimmen Sie dem zu?
Gerne sende ich Ihnen diesen Link mit:
Wie Sie anhand dieses Links sehen können, sagte Herr Riexinger u.a. folgendes:
"Wenn eine Regierungspartei gegen Ausländer hetzt, darf man sich nicht wundern, wenn braune Gewaltbanden Taten folgen lassen. Hetze hilft niemandem."
Was soll denn an dem CSU-Vorstoß "Hetze" sein? Bisher stand besagten Personen meines Wissens diese Sozialleistungen auch nicht zu.
Bei rp-online.de steht u.a. folgende Arbeitsmarktprognose:
"Arbeitslose würden von den neu geschaffenen Arbeitsplätzen aber nur vergleichsweise wenig profitieren. Ihnen fehle es oft an der erforderlich Qualifikation. "Arbeitslose und das Angebot an offenen Stellen passen oftmals nicht zusammen", stellen die IAB-Wissenschaftler fest. Daher würden Unternehmen neue Stellen immer häufiger mit gut ausgebildeten Zuwanderern aus Süd- und Osteuropa besetzen".
Wenn man dieser Prognose glauben darf, wird es für viele Arbeitslose wohl keine neue Chance auf einen neuen Job geben.
Warum missachtet die Politik das?
Seit Jahren beschäftige ich mich mit dem Thema und habe viele ausländische Freunde.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Althoff
Sehr geehrte Frau Althoff,
sofern es um Zuwanderung von Nicht-EU-Bürgern geht, erfolgt diese nicht unkontrolliert, sondern auf Grundlage des Aufenthaltsgesetzes. Wir möchten offen für qualifizierte und hochqualifizierte Fachkräfte sein. Das Aufenthaltsgesetz stellt konkrete Anforderungen an deren Einwanderung. Nur wenn diese Anforderungen erfüllt sind, kann ein ausländischer Arbeitnehmer kommen. Dabei enthält das Aufenthaltsgesetz, zusammen mit der Beschäftigungsverordnung, meiner Auffassung nach sachgerechte Kompromisse, um einerseits ausländische Fachkräfte anzuwerben, andererseits Verdrängung und Lohndumping auf dem heimischen Arbeitsmarkt zu verhindern.
Sofern es um den Zuzug von Unionsbürgern geht, üben diese ihre unionsrechtlich geschützte Freizügigkeit aus. Es gehört zum Wesen der EU, dass Unionsbürger in der gesamten EU arbeiten können. So wie Bürger aus anderen Mitgliedstaaten hier arbeiten dürfen, dürfen auch Deutsche in jedem anderen Mitgliedstaat arbeiten. Daran wollen und werden wir nicht rütteln.
Der Link, den Sie schicken, greift speziell das Problem der Migration aus Rumänien und Bulgarien auf. In der Tat stehen einzelne Kommunen in verschiedenen Bundesländern vor gewaltigen Herausforderungen. Das wissen wir in Partei und Bundestagsfraktion.
Deshalb haben wir im Dialog mit den Kommunen konkrete Vorschläge zur Lösung des Prob-lems entwickelt. Diese haben wir im Sommer 2013 ins Regierungsprogramm der SPD für den Bundestagswahlkampf aufgenommen. Seinerzeit haben wir unter anderem ein So-fortprogramm des Bundes für die besonders von Armutszuwanderung betroffenen Städte und eine rasche Verbesserung der Lebensbedingungen in den Herkunftsstaaten angemahnt. Details finden Sie unter http://www.spd.de/95466/regierungsprogramm_2013_2017.html , dort auf S. 160 .
In den Koalitionsverhandlungen mit der Union haben beide Verhandlungspartner das Thema erneut aufgegriffen und sich auf gemeinsame Lösungsvorschläge geeinigt. Sie finden sie auf S. 108 des Koalitionsvertrages, abrufbar unter https://www.spd-berlin.de/positionen/deutschlands-zukunft-gestalten-koalitionsvertrag-zwischen-cdu-csu-und-spd-2013/ . Derzeit tagt ein Staatssekretärs-Ausschuss, der in Umsetzung des Koalitionsvertrages konkrete Vorschläge erarbeiten soll.
Allerdings wird die Diskussion derzeit in der Öffentlichkeit vielfach so geführt, dass die gesamte Freizügigkeit auf ein Problem verengt wird - obwohl sie Deutschland insgesamt viel Nutzen bringt. Das gilt übrigens auch für die Migration aus Rumänien und Bulgarien: Zur Jahresmitte 2013 lebten in Deutschland 167.000 abhängig Beschäftigte aus Bulgarien und Rumänien, die unsere Sozialsysteme stützen, indem sie in die Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherungssysteme einzahlen. Im Übrigen ist die Arbeitslosenquote unter Rumänen und Bulgaren im erwerbsfähigen Alter mit 7,4% geringer als die der Gesamtbevölkerung in Deutschland (7,7 Prozent).
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann, MdB