Frage an Michael Hartmann von Wolfgang S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
eine kurze Nachfrage zu Ihrer Antwort vom 22.07.:
Wie unterscheiden sich denn aus Ihrer Sicht die rechtsstaatlichen Standards, denen der BND genügen muss, von denen, die für NSA gelten - abgesehen davon, dass der BND Deutsche nur eingeschränkt überwachen darf, und die NSA entsprechend US-Amerikaner?
NSA-Direktor Keith Alexander sagte: "Und sie wissen, dass unsere Programme ein richterliches Verfahren durchlaufen, das vermutlich strenger ist als jedes andere auf der Welt."
http://www.spiegel.de/politik/ausland/nsa-spaehprogramme-und-deutsche-us-regierung-nicht-aufklaerungsbereit-a-912130.html
Wo also liegt der Unterschied, abgesehen von den geringeren technischen Fähigkeiten des BND?
Mit freundlichen Grüßen.
Sehr geehrter Herr Schwarz,
vielen Dank für Ihre Nachfrage zu meiner Antwort vom 22.07.2013.
Selbstverständlich unterliegt auch die NSA rechtlichen Beschränkungen, und zwar denjenigen des Rechts der Vereinigten Staaten. Die USA als enger demokratischer Bündnispartner Deutschlands in den vergangenen Jahrzehnten sind ja schließlich kein Unrechtsstaat. Allerdings gibt deren Rechtsordnung den Geheimdiensten deutliche größere Spielräume als das deutsche Recht dem BND.
Die Aufgaben und Befugnisse des BND sind hauptsächlich im Gesetz über den Bundesnachrichtendienst (BND-Gesetz - BNDG) [ http://www.gesetze-im-internet.de/bndg/BJNR029790990.html ] sowie - für die Überwachung von Telekommunikation - im Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (Artikel 10-Gesetz - G 10) [ http://www.gesetze-im-internet.de/g10_2001/ ] geregelt .
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann, MdB