Frage an Michael Hartmann von Sigrid S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
Der Innenminister ist für eine Beschränkung des Zuzuges von Armutsasylanten. Wie stehen Sie dazu? Falls es im Bundestag zu einer Abstimmung kommt, wie werden Sie entscheiden?
Wie aus Berichten in der Presse z.B. Die Welt, taz oder Spiegel online sowie aus dem Fernsehen bei Panorama zu entnehmen ist, werden diese "Flüchtlinge" zu einem massiven Problem in unseren Großstädten. Was werden Sie dagegen tun?
Warum gibt es in Deutschland nicht die Möglichkeit Probleme diesr Art per Volksentscheid zu entscheiden wie z.B. in der Schweiz? Dort haben Bürger entschieden und zwar deutlich. Hat unsere Regierung Angst vor der Volksmeinung?
Mit Spannung warte ich auf Ihre Antwort. Ihren Kollegen von den anderen Parteien habe ich diesbezüglich auch geschrieben. Auch deren Meinung interessiert mich brennend.
Mit freundlichen Grüßen Sigrid Schmitt
Sehr geehrte Frau Schmitt,
Innenminister Friedrich hat im vergangenen Jahr vorgeschlagen, das Asylbewerberleistungsgesetz zu ändern. Wer aus sicheren Staaten kommt, sollte hiernach weniger Barleistungen erhalten. Das wäre aber kaum erfolgversprechend. Ob etwas höher oder niedriger – die Betroffenen kommen oftmals aus solcher Armut, dass die konkrete Höhe der Unterstützung nicht entscheidend sein dürfte. Entscheidend ist, dass sie überhaupt gezahlt wird. Und daran wird niemand rütteln können.
Eine Umsetzung des Vorschlags wäre zudem verfassungswidrig gewesen. Das Bundesverfassungsgericht hat unter Verweis auf die Menschenwürde im Juli
2012 in seinem Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz betont, dass das Existenzminimum nicht aus migrationspolitischen Erwägungen gekürzt werden dürfe. Im Übrigen sind die Pläne des Ministers wegen des Endes der Wahlperiode mittlerweile eh vom Tisch.
Richtig ist vielmehr der Ansatz des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Es sorgt für schnelle Verfahren: Durch Aufstockung des Personals und schnelle, prioritäre Durchführung der Verfahren insbesondere für Antragsteller aus Serbien und Mazedonien. Die Zahl der Anträge aus diesen Herkunftsstaaten ist im Laufe dieses Jahres bereits deutlich gesunken. Abstriche bei der Rechtsstaatlichkeit durch eventuelle Gesetzesänderungen darf es dabei allerdings nicht geben.
Langfristig muss es darum gehen, Diskriminierung und Armut in den Herkunftsstaaten zu beseitigen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann