Frage an Michael Hartmann von Holger B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Hartmann,
der Gesetzentwurf BT-Drucks. 17/6302 wurde nach der 1. Beratung (BT-PlPr. 17/117) in die Ausschüsse verwiesen. Federführend ist der Innenausschuss dessen Mitglied Sie sind. Nachdem sich der Bundestag parteiübergreifend für die Abschaltung ausgesprochen hat, möchte ich gerne von Ihnen wissen, warum der Gesetzesentwurf zur entsprechenden Änderung des Grundgesetzes so lange in den Ausschüssen verweilt. Müsste sich vor dem Hintergrund der überragenden Einigkeit aller politischen Parteien eine Umsetzung des Gesetzgebungsvorhabens nicht deutlich rascher steuern lassen? Wo liegen den die Gründe dafür, dass dies nicht so ist?
Schon jetzt herzlichen Dank für Ihre Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
H. Bruhn
Sehr geehrter Herr Bruhn,
es ist richtig, dass der Antrag der Grünen auf Drucksache 17/6302 im Plenum in erster Lesung behandelt und in die Ausschüsse überwiesen wurde.
Das normale Prozedere sieht vor, dass die antragsstellende Fraktion den Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses setzen lässt. Dies haben die Grünen bisher nicht getan.
Die Frage, warum die Grünen den Antrag allem Anschein nach nicht weiterverfolgen, kann ich Ihnen nicht beantworten. Für weitere Auskünfte rate ich Ihnen, sich an den Sprecher der Grünen im Innenausschuss Herrn Wolfgang Wieland zu wenden.
Auch meine Fraktion verfolgt dieses Ziel aktuell nicht aktiv weiter. Das Risiko, dass eine konservative Regierung dem Atomausstieg nach Fukushima erneut aufweichen könnte, schätzen wir als gering ein. Daher konzentrieren wir uns zur Zeit auf die schnelle Umsetzung einer umfassenden Energiewende. So können wir Fakten schaffen, die einen erneuten Ausstieg aus dem Ausstieg unmöglich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann