Frage an Michael Hartmann von Helmut Friedrich L. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
in der letzten Woche ging durch die Medien und das Internet, daß die deutschen Geheimdienste (Verfassungsschutz, BND, MAD) im Jahr 2010 etwa 37 Millionen E-Mails ohne Wissen der Versender gelesen haben, um, wie es hieß, Ansatzpunkte für terroristische Aktivitäten herauszufinden. Als gesetzestreuer Bürger, der zudem jedem Terror abhold ist, bin ich dennoch mehr als beunruhigt, da ich nicht weiß, ob auch meine E-Mails davon betroffen waren. Daher würde ich gerne von Ihnen als Mitglied des parlamentarischen Kontrollgremiums für die Geheimdienste wissen, von welchen Stellen ich rechtsverbindlich Auskunft erhalten kann, ob jemand mein Grundrecht auf Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis verletzt hat. Schließlich fühle ich mich von diesen Meldungen nicht um meine Sicherheit beruhigt, sondern vielmehr auf ungewisse Weise beunruhigt.
Mfg
Helmut F. Luge, Mainz
Sehr geehrter Herr Luge,
vielen Dank für Ihre Anfrage auf Abgeordnetenwatch.
Ich möchte Sie zunächst darauf aufmerksam machen, dass Sie sich mit Ihrer Anfrage jederzeit an das Parlamentarische Kontrollgremium (PKGr) des Deutschen Bundestages wenden können. Das steht Ihnen als Bundesbürger zu und davon können Sie auch Gebrauch machen.
Zum Inhalt Ihrer Anfrage:
Die Berichterstattung der Medien war in Teilen sachlich falsch, handelte es sich doch zum ganz überwiegenden Teil um die technische Auslandsauswertung von internationalen Übermittlungsverkehren durch den Bundesnachrichtendienst (BND).
Wie Sie wissen, ist der BND ausschließlich für das Sammeln von Nachrichten aus dem Ausland zuständig.
Von der Maßnahme dürften Bundesbürger daher nicht betroffen gewesen sein. Als in Deutschland lebender Grundrechtsträger haben Sie daher nichts zu befürchten.
Desweiteren ist die in den Medien verbreitete hohe Zahl von überwachten Internet-Kommunikationsformen völlig absurd. Hintergrund ist, dass in dem in Rede stehenden Jahr der Spamverkehr extrem zugenommen hat, was auch den Anstieg gegenüber dem Jahr 2009 erklärt. Der ausführliche Unterrichtung des Parlaments durch das PKGr können Sie entnehmen, dass ein sehr hoher Spam-Anteil zum Anstieg der Zahlen beigetragen hat:
"Die zur Selektion unerlässliche Verwendung von inhaltlichen Suchbegriffen, bei denen es sich auch um gängige und mit dem aktuellen Zeitgeschehen einhergehende Begriffe handeln kann, führt unweigerlich zu einem relativ hohen Spam-Anteil, da viele Spam-Mails solche Begriffe ebenfalls enthalten können".
Den Link zur entsprechenden Bundestagsdrucksache finden Sie hier:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/086/1708639.pdf
Lieber Herr Luge,
Nur eine sehr kleine Zahl wurde der inhaltlichen Auswertung zugeführt.
Dies waren aber auch gravierende Fälle. Eine parlamentarische Kontrolle fand im Übrigen immer statt. Es spricht so gut wie nichts dafür, dass Ihre Emails betroffen waren. Als "gesetzestreuer Bürger", haben Sie daher nichts zu befürchten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann, MdB