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Frage von Achim S. •

Frage an Michael Hartmann von Achim S. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Hartmann,

mir bereitet folgende E-Petition im Bundestag Kopfzerbrechen.
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14032

Diese Petition beinhaltet folgenden Text:
***
Der Deutsche Bundestag möge beschließen ...dass das Verkaufsverbot von Heilpflanzen in der EU ab dem 1 April 2011 in Deutschland nicht greift.

Laut Europäischer Richtlinie zur Verwendung traditioneller und pflanzlicher medizinischer Produkte (THMPD) wird der Verkauf und die Anwendung von Naturprodukten stark eingeschränkt.
Begründung

Es handelt sich um eine Richtlinie der EU zur Vereinheitlichung des Zulassungsverfahrens für traditionelle Kräuterzubereitungen, die medizinisch eingesetzt werden. Damit werden Naturprodukte zu medizinischen Produkten umdeklariert, die zugelassen werden müssen. In allen EU Länder wird es dann verboten sein Heilkräuter oder Pflanzen zu verkaufen, die keine Lizenz haben.
Naturstoffe , denen man eine Heilwirkung zuschreibt werden nicht mehr als Lebensmittel eingestuft, sondern als Arznei. Nur was man patentieren und mit einer Schutzmarke im Handel monopolisieren kann ist erwünscht. Was einfach in der Natur wächst ist illegal.
Unsere Gesundheit wird dadurch nicht geschützt, sondern es werden die Umsätze und Profite der Grosskonzerne gesichert. Wir sollten selber entscheiden was gut für uns ist und welche Mittel wir nehmen, ob chemische Bomben oder sanfte Naturheilmittel.
Dadurch erfahren auch Krankenkassen eine Erleichterung weil immer mehr Leute dazu übergehen, Naturprodukte ohne Rezeptschein zu kaufen.
***

Das bedeutet für mich, Heilpflanzen, die seit Jahrhunderten geholfen haben, werden Drogen gleichgestellt, deren Unschädlichkeit erst noch bewiesen werden muß.

Wird der deutsche Bundestag uns vor dieser Gelddruckmaschine für die Pharmaindustrie versuchen zu schützen?

mit freundlichen Grüßen
Achim Stührmann

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Stührmann,

da die eingereichte Petition offenbar einem Irrtum geschuldet ist, möchte ich Sie zur Klärung des Sachverhaltes auf folgenden Artikel bei Spiegel Online verweisen:

http://www.spiegel.de/wissenschaft/medizin/0,1518,728471,00.html

Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich bitte an mein Wahlkreisbüro.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Hartmann, MdB