Frage an Michael Hartmann von Guido S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
ich habe gegen die Gültigkeit der Europawahl, die mittlerweile recht genau ein Jahr zurückliegt, frist- und formgerecht einen Wahleinspruch erhoben, über den bisher noch nicht entschieden wurde.
Hierzu habe ich folgende Fragen:
Wie ist diese Verzögerung mit den Verfassungsprinzipien von Demokratie (möglicherweise falsch zusammengesetztes EP) und effektivem Rechtsschutz vereinbar?
Wie stehen Sie zur entsprechenden Kritik der OECD?
Wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen?
Mit freundlichem Gruß
Guido Strack
Sehr geehrter Herr Strack,
Ihre Wahlbeschwerde befindet sich zur Zeit in der abschließenden Prüfung. Der Wahlprüfungsausschuss prüft jede Wahlbeschwerde dahingehend, ob die geltenden wahlrechtlichen Bestimmungen eingehalten worden sind. Dies ist immer mit einer umfassenden und gewissenhaften Prüfung verbunden.
Das macht nicht selten eine eingehende Recherche und ausgiebige Prüfung der Fakten notwendig. Dies werden Sie auch dem Bericht des Ausschusses entnehmen können. Mir ist bewusst, dass dieses Verfahren aus Sicht der Beschwerdesteller nicht immer so zügig wie erhofft ablaufen kann. Aber die eingehende Prüfung und der parlamentarische Prozess benötigen leider einige Zeit.
Sobald das Plenum des deutschen Bundestages über Ihre Wahlbeschwerde entschieden hat, werden Sie eine schriftliche Benachrichtigung des Bundestagspräsidenten erhalten. Ihre Beschwerde wird aller Voraussicht nach noch vor der Sommerpause im Plenum behandelt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann