Frage an Michael Hartmann von Martina G. bezüglich Recht
Welche Ziele verfolgen Sie persönlich zum Schutz der Menschenrechte?
Bitte berücksichtigen Sie dabei a) die internationale Rechtslage, insbesondere das fehlende Engagement der Bundesregierung zur Einrichtung eines ständigen UN Menschenrechtsrats,
b) die Äußerungen Gerhard Schröders, die leider mit Blick auf Russland und China nicht immer klar die Menschenrechtsfrage als ein ZENTRALES Anliegen der Bundesregierung erscheinen lassen (s. Bericht der Generalsekretärin von amnesty international in der Süddt. Zeitung vom 3. August).
c) die aktuelle Diskussion um ein absolutes Folterverbot
Liebe Frau Gajewski,
vielen herzlichen Dank für Ihre Fragen. Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der SPD-Bundestagsfraktion und Bundesregierung der habe ich mich für den Schutz der Menschenrechte eingesetzt. Ganz konkret auf Ihre Fragen bezogen bedeutet dies:
Zu a)
Stärkung des Menschenrechtsschutzes auf UN-Ebene
Die Bundesregierung ist für ihre multilateral ausgerichtete Politik bekannt und anerkannt. Diese Haltung schließt auch den Menschenrechtsschutz mit ein. Die Koalition hat nicht nur zu den jährlichen Sitzungen der UN-Menschenrechtskommission fundierte sach- und
länderbezogene Anträge zur Stärkung der Menschenrechte eingebracht, sondern auch durch die Achtung und Weiterentwicklung der internationalen Normensetzung einen wichtigen Beitrag geleistet. Die deutsche Vertretung hat bei den jährlichen Sitzungen der VN-Menschenrechtskommission in Genf immer eine sehr konstruktive Rolle gespielt, auch was die Diskussion der Reformvorschläge für die Menschenrechtskommission anbelangt. Ein im UN-System aufgewerteter Menschenrechtsrat, der glaubwürdig die Sache der Menschenrechte vertritt, ist deshalb ganz in unserem Sinne und wird von
uns nachdrücklich unterstützt werden. Bewährte Sondermechanismen sollten beibehalten werden. Große Hoffnungen setzen wir auf die geplante Beteiligung der VN-Hochkommissarin für Menschenrechte an den Beratungen des VN-Sicherheitsrates und ihre regelmäßige Berichterstattung über die Umsetzung menschenrechtsrelevanter SR-Beschlüsse. Die institutionelle und finanzielle Stärkung des Büros der Hochkommissarin unterstützen wir voll.
Zu b)
Einforderung der Menschenrechte in den bilateralen Beziehungen
Regierung und Fraktion haben mit jeweils ihren Mitteln in zahlreichen Ländern die Menschenrechte eingefordert, übrigens auch in China und Russland. Viele dieser Aktivitäten, insbesondere wenn es um Einzelschicksale ging, fanden jedoch unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Manchen Anliegen schadet öffentliche Aufmerksamkeit. Dass die SPD-Bundestagsfraktion zum Waffenembargo gegenüber China eine andere Position eingenommen hat als das Kanzleramt, ist bekannt. Es belegt
einmal mehr, wie stark menschenrechtlich orientiert die Fraktion ist.
Zu c)
Stärkung des absoluten Folterverbots
Regierung und Fraktion haben immer wieder bekräftigt, dass das Folterverbot absolut gilt und selbst in Notstands- und Kriegszeiten nicht eingeschränkt werden darf. Zum letzten Tag der Menschenrechte haben wir exakt hierzu einen Antrag in den Bundestag eingebracht. Regierung und Fraktion haben sich immer für die Ratifizierung des
Zusatzprotokolls zur UN-Antifolterkonvention eingesetzt, die jedoch trotz aller Bemühungen und Zugeständnisse bislang an der Blockade-Haltung der Länder Sachsen, Niedersachen und Sachsen-Anhalt gescheitert ist. Wir werden weiterhin alles tun, um das ZP ratifizieren und effizient umsetzen zu können.
Liebe Frau Gajewski,
gern diskutiere ich mit Ihnen persönlich bei einem meiner vielen Termine im Wahlkreis.
Ich lade Sie herzlich dazu ein. Eine Terminübersicht finden Sie auf meiner Homepage unter: www.michael-hartmann-spd.de
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Hartmann, MdB