Frage an Michael Hartmann von Felix S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Hartmann,
am 13. August hatten Sie zusammen mit dem BKA-Präsidenten Zierke in Mainz eine Veranstaltung zum Thema Netzsperren veranstaltet. Im Nachgang ist mir eine Sache unklar geblieben. Auf eine Frage aus dem Publikum zu einer möglichen Ausweitung der Netzsperren auf andere Straftatbestände hatten sie einerseits dies ausgeschlossen, auf der anderen Seite aber in ihrem Schlussstatement ausgeführt, dass sie beim Schutz künstlerischen Eigentums dieses für sich noch nicht beantwortet hätten. Welche dieser Aussagen stimmt denn nun? Welche konkreten Maßnahmen schlagen sie vor, um im Internet das (schützenswerte) künstlerische Gut vor dem illegitimen Zugriff Dritter zu schützen?
mit freundlichen Grüßen
Felix Schmitt
Sehr geehrter Herr Schmitt,
es bleibt bei meiner Aussage, dass ich nichts von einer Ausweitung der Netzsperren halte. Dieses Instrument muss auf die Bekämpfung von Kinderpornographie beschränkt bleiben.
Die Aussage in meinem Abschlussstatement bezog sich auf die Notwendigkeit über das Urheberrecht insgesamt nachzudenken. Die heutigen Regelungen stammen im Wesentlichen aus einer Zeit, in der das Internet keine so große Rolle gespielt hat. Das Nutzungsverhalten, die Verbreitungs- und Vertriebswege haben sich radikal verändert. An diese Veränderungen muss das Urheberrecht angepasst werden.
Es gilt durch einen Dialog mit allen Beteiligten zu einem praktikablen und zeitgemäßen Urheberrecht zu gelangen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Hartmann