Frage an Michael Hartmann von Friedemann K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
meine Frage vom 26.07.2009 hat sich insoweit etwas überholt als dass zwischenzeitlich ein Tarifabschluss erzielt wurde. Meine grundsätzlichen Fragen zur Streikthematik und zur Vereinbarkeit dieser Streiks und deren Folgen für die kommunalen Haushalte besteht aber weiterhin. Z.Zt. beklagen der Städte- und Gemeindetag und die Kommunen ja die zusätzlichen Belastungen durch diesen Tarifabschluss. Sehr nachvollziehbar, wenn man sich während der Laufzeit eines Entgelttarifvertrag dazu hinreißen lässt Entgelterhöhungen zu vereinbaren. Nur warum man bei diesem hoffentlich nicht noch weitreichende Folgen für die gesamte Tarifkultur habenden Systembruch mitgemacht hat, verraten die kommunalen Arbeitgeber nicht. Wäre hier nicht mehr Rückgrat nötig gewesen?
Ich freue mich auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Kobusch,
vielen Dank für Ihre Fragen vom 26. und 29.07.2009.
Wie Ihnen bekannt ist, fallen Tarifverhandlungen nicht in die Zuständigkeit des Bundes.
Tarifverhandlungen fallen auch nicht in die Zuständigkeit der Parlamente, denn sie sind niemals Tarifpartei. Im angesprochenen Fall ist die Tarifpartei der Verband der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA).
Ich bezweifele die tarifvertragliche Friedenspflicht sicher nicht, aber ob diese verletzt ist, wie Sie behauptet, kann nur der VKA oder ver.di beantworten, die ich natürlich gern anfragen kann, wenn Sie dies wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Hartmann, MdB