Frage an Michael Hartmann von Friedemann K. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
mich interessiert Ihre Sicht zur aktuellen Tarifauseinandersetzung um einen Gesundheitstarifvertrag für Kita-Personal.
Ich betrachte diese Tarifverhandlungen, begleitet von massiven Arbeitskampfmaßnahmen ausschließlich zu Lasten von Kindern und Eltern und einer unappetitlichen Rhetorik und Symbolik (Kinder wurden als „Lärmquellen“ bezeichnet und mit Sandsäcken verglichen), als Verstoß gegen Grundregeln der bundesrepublikanischen Tarifordnung und wundere mich, dass dieser Aspekt dieser Tarifauseinandersetzung in der politischen Diskussion sehr defensiv behandelt worden ist. Verdi hat das eigentliche Ziel einer Entgeltsteigerung aus nachvollziehbaren Gründen hinter dem offiziellen Streikziel „Gesundheitsschutz“ verborgen. Denn schließlich gibt es einen aktuellen Entgelttarifvertrag im öffentlichen Dienst, der es verbietet, während dieser Laufzeit Entgelterhöhungen durchzusetzen. Dass das Streikziel „Gesundheitsschutz“ rechtswidrig ist, haben die wenigen Kommunen bewiesen (Kiel, Hamburg), die Rechtsschutz gegen ver.di gesucht und bekommen haben.
Wie bewerten Sie es, dass die kommunalen Arbeitgeber während eines laufenden Entgelttarifvertrages!, mit ver.di trotz des eindeutigen Rechtsbruchs im Hinblick auf die für Entgeltfragen bestehenden Friedenspflicht bereits 11,7 % Lohnerhöhungen (in den heutigen Zeiten!) nur für Erzieherinnen und Erzieher angeboten haben?
Ist es aus Ihrer Sicht gerechtfertigt, die entstehende Belastung der kommunalen Haushalte – lt. zuständigem Dezernenten der Stadt Mainz bis zu 3 Millionen € jährlich Mehrkosten - hinzunehmen und ordnungspolitische Grundprinzipen zur Tarifautonomie zu opfern?
Sollte es nicht auch im Interesse der SDP sein, im Hinblick auf die nach der Bundestagswahl anstehenden Steuererhöhungen wenigstens die durch einen offenkundigen Rechtsbruch verursachten Kostensteigerungen zu verhindern? Was wären Tarifverträge eigentlich noch wert, wenn sie jederzeit folgenlos missachtet werden können?
Sehr geehrter Herr Kobusch,
ich verweise auf meine Antwort auf Ihre Anfrage vom 29.07.09.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Michael Hartmann, MdB