Frage an Michael Hartmann von Klaus H. bezüglich Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben
Das Grundgesetz gewährt uns die Gewissensfreiheit; darunter fällt natürlich auch das Handeln nach der Gewissenfreiheit - es würde ja einem Kriegsdienstverweigerer nichts nützen, wenn er trotzdem andere Menschen töten müßte.
Unsere Steuern werden auch für die militärische Rüstung verwandt, so daß jede(r) auch dazu potentiell beiträgt, daß bei Bundeswehreinsätzen Menschen (auch unsere Bundeswehrsoldaten) ums Leben kommen können.
Menschen, die hierdurch in ihrem Gewissen belastet werden, sind bisher vom Bundesverfassungsgericht noch nicht einmal angehört worden. Wie stehen Sie zu dieser gerichtlichen Interpretation der Gewissensfreiheit?
Würden Sie sich an einem Antrag zu einer entsprechenden Gesetzesänderung oder einem Friedenssteuergesetz beteiligen?
Sehr geehrter Herr Hecker,
die rot-grüne Außen- und Sicherheitspolitik steht für Frieden und Freiheit, Stabilität und Sicherheit. Gemeinsam mit den internationalen Partnern und Verbündeten setzt sich Deutschland im mulilateralen Interessenausgleich für eine aktive Friedenspolitik ein. Wichtigstes Instrument zur Bewältigung von internationalen Krisen haben zivile Krisenpräventions- und Konfliktbewältigungsmaßnahmen. Auch meiner Meinung nach dürfen militärische Mittel nur als letzte Maßnahme in Betracht gezogen werden. Eine völkerrechtliche Legitimation durch die Vereinten Nationen ist selbstverständlich bei allen Auslandseinsätzen eine entscheidende Voraussetzung. Für mich sind Streitkräfte ein wichtiges, aber nicht alleiniges, Instrument deutscher Außen- und Sicherheitspolitik. Ich würde Ihrem Anliegen eines "Friedenssteuergesetzes" daher nicht meine Unterstützung geben können.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Hartmann, MdB