Frage an Michael Hartmann von Benjamin H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Hartmann,
gerade habe ich gelesen, dass die SPD diese Woche gegen eine Änderung des Wahlrechts stimmen möchte. Und das nicht etwa aus Überzeugung, sondern nur, um die große Koalition noch über die Sommerpause zu retten.
Daher meine Frage: Denken Sie nicht auch, dass das Wahlrecht jetzt geändert werden sollte, wo es doch vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig befunden wurde. Und ist es nicht auch sinnvoll, das Wahlrecht jetzt zu ändern, selbst wenn nach der Wahl dann eine umfassendere Reform erfolgen muss. Oder sind sie der Meinung, dass in einer Demokratie auch eine Wahl nach verfassungsrechtlich bedenklichem Modus abgehalten werden kann?
Vielen Dank und freundliche Grüße,
B. Hertlein
Sehr geehrter Herr Hertlein,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.
In einer Demokratie sollte keine Wahl unter verfassungsrechtlich bedenklichen Gesichts-punkten abgehalten werden. Daran sieht man auch, dass wir in Deutschland eine gut funktionierende Demokratie haben! Das Bundesverfassungsgericht hat zu recht das derzeitige System einer Prüfung unterzogen und ist zu dem Schluss gekommen, dass der Deutsche Bundestag bis 2011 das Wahlrecht ändern muss. Ich finde es dennoch besser, wenn wir dessen Auflagen bereits jetzt erfüllen würden. Entsprechende Beschlüsse der SPD hierzu gibt es.
Wenn wir jetzt durch eine voreilige Entscheidung und mit Blick auf die Frist des Bundes-verfassungsgerichts die Koalition beenden, dann wird der Wahlkampf noch früher und härter sein. Das muss nicht sein, und das ist nicht das, was die Menschen in unserem Land wollen. Warten wir deshalb die Diskussion in dieser Woche in Berlin mal noch ab.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Michael Hartmann, MdB