Frage an Michael Hartmann von Sebastian von B. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geeehrter Herr Hartmann,
ich bin 18 Jahre alt und weiß seit gestern, dass die Innenmenisterien beschlossen haben ein sog. "Killerspielverbot" durchzusetzten, dass besagt die Produktion sowie die Verbreitung von Spielen, welche über Inhalte verfügen, die Volljährige ansprechen sollen.
Ich wollte Fragen, ob Sie oder ihre Kollegen sich jemals aktiv mit diesen Thema auseinandergesetzt haben?
Ich weiß, dass sie als Abgeordneter sehr beschäftigt sind und kaum Zeit für soetwas haben, aber dieses Thema ist für mich von außerster dringlichkeit, da ich auch unter anderen solche Spiele gelegentlich Spiele.
Wäre es nicht besser, wenn man als Politiker auf die "Gaming-Community" zugeht und gegenseitige Aufklärung schafft, um ein gegenseitiges Verständnis aufzubauen?
Ich möchte damit nicht diese Spiele verherrlichen oder in ein falsches Licht stellen, sondern nur "tabula rasa" schaffen, denn in unseren Augen suchen manche Politiker, damit will ich nicht ihren Beruf oder ihr Kollegen angreifen, sondern nur einige Mitglieder kritisieren, in solchen Spielen einen Sündenbock und stempeln sie als Mörderinstrument ab sowie von oben herab über diese richten.
Ich möchte auf diese Fragen bitte keine "typische-Politiker-Antwort-die-nicht-auf-den-Punkt-kommt-sondern-nur-um-den-heißen-Brei-ihre-Bahnen-läuft" : - )
Hochachtungsvoll
Sebastian von Blohn
post scriptum: Würde ein soches Verbot gegen Artikel 5 des Grundgesetzes verstoßen, der besagt, dass es keine Zensur vom Staat gibt?
Sehr geehrter Herr von Blohn,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage auf abgeordnetenwatch.de, die ich Ihnen hiermit gerne beantworte.
Auch auf die Gefahr hin, dass ich mich in diesem Forum wiederhole: Ich bedaure es sehr, dass eine Meldung zu allem, was im Entferntesten mit Waffen und Waffenspielen zu tun hat eine Lobby und einen Aktionismus an den Tag bringt, der jede ruhige und vor allem sachliche Debatte unmöglich macht. Ich halte es für wenig zielführend, bei jeder öffentlich geäußerten Idee - egal von welcher Qualität sie ist - eine Informationsflut durch Interessensverbände in gang zu setzen. Das gilt auch für die Flut von Emails und Briefen, die auch mein Büro täglich erreichen.
Lassen Sie mich kurz zur Sache etwas sagen: Ein wirksamer Jugendmedienschutz ist und bleibt ein zentrales Ziel der Jugend-, Familien und auch Medienpolitik der SPD-Bundestagsfraktion. Wir haben in der Vergangenheit wiederholt politische Debatten über Computerspiele geführt. Anlass waren dabei tragische Amokläufe von jungen Menschen, die von vielen Diskussionen begleitet worden sind und große gesellschaftliche Betroffenheit ausgelöst haben. Es geht dabei um mehrere Themenkomplexe: um das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen, um ihre Perspektiven, um Prävention und Bekämpfung von Jugendgewalt, um die Verantwortung von Eltern und Pädagogen, um Fragen von Medienkompetenz und Jugendmedienschutz sowie um den Zusammenhang zwischen schlechten Schulleistungen und Medienkonsum.
Ich teile Ihre Auffassung, dass die mancherorts geführte Debatte bezüglich eines Verbotes von "Killerspielen" problematisch ist, weil sie zu kurz greift. Der Begriff "Killerspiel" bemüht eine Terminologie, die juristisch kaum zu fassen ist; vielmehr wird der Begriff "Killerspiel" bislang als Begriff in der zugespitzten politischen Auseinandersetzung genutzt. Gewaltverherrlichende Computerspiele fallen bereits heute unter das Verbot des § 131 StGB. Im Jahr 2003 wurde der Tatbestand des § 131 Abs. 1 StGB übrigens auf die Darstellung von Gewalttätigkeiten gegen menschenähnliche Wesen erweitert und damit das Strafrecht an dieser Stelle auch in Bezug auf Computerspiele verbessert.
Deswegen greift die Argumentation bezüglich der Einführung eines Verbotes von so genannten "Killerspielen" zu kurz, blendet die geltende Rechtslage weitgehend aus und übersieht zudem die nicht weniger bedeutsamen Aspekte eines wirksamen Jugendmedienschutzes, zu dem der verantwortungsvolle Umgang mit den Medien und die hierfür notwendige Medienkompetenz gehören. Ich möchte darauf hinweisen, dass insgesamt der Anteil an Computerspielen, welche als für Kinder und Jugendliche gefährlich eingestuft werden müssen, geringer ist, als es in der öffentlichen Diskussion den Anschein hat. Die positiven Möglichkeiten der Nutzung von Computer und Internet müssen unterstützt werden. Es ist daher ebenso notwendig, einen differenzierten Blick einzufordern, um nicht Spielerinnen und Spieler pauschal als "Killerspieler" zu stigmatisieren. Das heißt für uns aber auch, vor den bestehenden Problemen in diesem Bereich nicht die Augen zu verschließen.
Sehr geehrter Herr von Blohn, ich habe Ihnen hiermit keine "typische-Politiker-Antwort-die-nicht-auf-den-Punkt-kommt-sondern-nur-um-den-heißen-Brei-ihre-Bahnen-läuft" gegeben. Ich fände es schade, wenn Sie mit Ihren 18 Jahren schon derart bequeme Vorurteile pflegen würden. Dies kann und will ich mir eigentlich nicht vorstellen.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Hartmann, MdB