Frage an Michael Gwosdz von Eva T. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Gwosdz!
Können sich die Hamburger darauf verlassen, daß das Ergebnis der Anwendung des demokratischen Mittels des Volksentscheids umgesetzt wird und auf die Einführung sämtlicher Primarschulen verzichtet wird? Insbesondere spreche ich die Starterschulen an, welche sich nicht im Gesetzestext des Schulgesetzes finden, sondern lediglich im Rahmen einer Begründung Erwähnung finden und somit keinerlei Bestandsschutz genießen.
Wird sich die GAL an das Ergebnis des VE halten und Schulfrieden wahren ?
Mit freundlichen Grüßen,
Eva Terhalle-Aries
Sehr geehrte Frau Terhalle-Aries,
Sie können sich darauf verlassen, dass das Ergebnis des Volksentscheids von uns in der Bürgerschaft umgesetzt werden wird und die "Hamburger Gymnasien und weiterführenden Schulen in der bisherigen Form, d.h. beginnend mit der Unterstufe ab Klasse 5, erhalten bleiben". Außerdem werden die "Eltern auch in Zukunft das Recht behalten, die Schulform für ihre Kinder nach der Klasse zu wählen". Da die Volksinitiative nicht selbst einen Gesetzentwurf beim Volksentscheid zur Abstimmung gestellt hatte - dieser tritt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Ergebnisses in Kraft - wird die Bürgerschaft selbst einen Gesetzgebungsverfahren starten. Dieses ist frühestens auf der nächsten Sitzung am 25. August möglich.
Den Kindern, deren Eltern sich im Vertrauen auf die geltende Rechtsgrundlage für die 5. Klasse einer Starterschule entschieden haben, darf nun kein Nachteil entstehen. Wir sehen uns in einer besonderen Verantwortung, den Eltern, die ihr Kind auf der Grundlage des geltenden Hamburgischen Schulgesetzes für die fünfte Klasse einer Starterschule angemeldet haben, Vertrauensschutz zu gewähren.
Ob und in welcher Form es über diesen Schülerjahrgang weitere Jahrgänge an den Starterschulen gibt, ist eine Frage, die noch zu klären ist. Zum einen werden wir in der Hamburgischen Bürgerschaft darüber beraten, zum anderen besteht unabhängig davon die Möglichkeit, dass eine Schulkonferenz nach § 10 des Hamburgischen Schulgesetzes sich für eine solche längerfristige Lösung ausspricht und die Durchführung eines Schulversuchs beantragt.
Wir als GAL werden uns an das Ergebnis des Volksentscheides halten. Dieser ist verbindlich und wir als Grüne stehen dafür, dass es verbindliche Volksentscheide gibt. Der Volksentscheid hat ein klares Ergebnis und eine klare Aussage zur Einführung der Primarschule getroffen. Auf absehbare Zeit wird es bei einer Trennung nach der vierten Klasse bleiben. Die Mehrheit für eine Änderung ist nicht da. Insofern werden wir jetzt eine Schulreform umsetzen mit einer Struktur aus vierjähriger Grundschule sowie Stadtteilschulen und Gymnasien ab Klasse 5 sowie mit den vielen inhaltlichen Veränderungen, wie sie die Enquetekommission vorgeschlagen hatte - Binnendifferenzierung, jahrgangsübergreifendes Lernen, Fördern statt Sitzenbleiben, weitgehender Verzicht auf das Abschulen, Ausbau der Ganztagsangebote in sozialen Brennpunkten, Reform des Übergangs von Schule in den Beruf, die Einführung von berufsschulischen Ausbildungsgängen mit Kammerprüfung bei fehlenden Ausbildungsplätzen und vieles mehr.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Gwosdz