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Michael Gwosdz
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Frage von Kay V. •

Frage an Michael Gwosdz von Kay V. bezüglich Bildung und Erziehung

Sehr geehrter Herr Gwosdz,

der Text des Volksentscheides von "wwl" richtet sich ja nicht gegen alle Änderungen des Schulgesetzes sondern nur gegen die Primarschule bis Klasse 6 (also weiterhin Grundschule bis Klasse 4 ) und gegen das Elternwahlrecht in Klasse 6 (also Beibehalt Elternwahlrecht in Klasse 4). (Quelle: http://www.hamburg-schulreform.de/index.php/component/content/article/86-top-schlagzeile/495-wie-genau-lautet-denn-nun-der-text-fuer-den-volksentscheid )

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

1. Wenn die Gegnern der Reform gewinnen, wird dann trotzdem die Verkleinerung der Klassen, wie im Schulgesetz vorgesehen, auch in der dann weiterhin 4jährigen Grundschule umgesetzt?

2. Bleibt es dann auch bei der Abschaffung des Büchergeldes?

3. Werden inhaltliche Veränderungen wie z.B. neue Unterrichtsformen (jahrgangsübergreifendes Lernen etc) durch den Volksentscheid überhaupt berührt und falls nein wird es hierfür auch in der Grundschule Klasse 1-4 Unterstützung der Lehrer durch Fortbildung geben, wenn die Schulreform abgelehnt wird?

4. Bleibt es beim 10jährigen Schulfrieden, also des Versprechens der in der Bürgerschaft vertretenen Parteien in den nächsten 10 Jahren keine wesentlichen strukturellen Änderungen am Schulsystem vorzunehmen?

(Quelle zu 1 bis 3: Schulgesetz: http://hh.juris.de/hh/gesamt/SchulG_HA.htm )

Ich habe gelesen, daß Frau Senatorin Goetsch diese Fragen (zumindest 1 und 2) auf einer der Info Veranstaltungen zur Schulreform bereits positiv beantwortet haben soll. (Quelle: http://www.abendblatt.de/hamburg/schule/article1449280/Scheuerl-Nach-Volksentscheid-hoere-ich-auf.html )

Im Voraus vielen Dank für Ihre baldige Antwort.

Mit freundlichem Gruß

Kay Vogel

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Vogel,
 
Sie haben einige Fragen gestellt, welche Folgen es hätte, wenn sich die Bürgerinnen und Bürger beim Volksentscheid am 18. Juli nicht für längeres gemeinsames Lernen aussprechen.
 
Grundsätzlich gilt zunächst einmal, dass der von Ihnen skizzierte Fall zur Folge hätte, dass die Bürgerschaft das Schulgesetz verändern müsste. In welcher Form sie dies machen wird, kann ich als einzelner Abgeordneter heute natürlich noch nicht sagen. 
 
Zu Ihrer ersten Frage hinsichtlich der Klassengröße gehe ich davon aus, dass es in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 der Grundschule bei den kleineren Klassen bleibt. Für die Jahrgangsstufen 5 und 6, die in dem von Ihnen skizzierten Fall ja dann Teil der Gymnasien bzw. Stadtteilschulen wären, würde dann logischerweise aber nicht die Klassengröße 19 bzw. 23 gelten, sondern die für die weiterführenden Schulen geltenden Klassengrößen: 28 Schülerinnen und Schüler in Klassen an Gymnasien, 25 Schülerinnen und Schüler in den Stadtteilschulklassen.

Zu Ihrer zweiten Frage bezüglich des Büchergeldes: Mir ist kein Plan bekannt, das Büchergeld dann wieder einzuführen.

Drittens fragen Sie, ob inhaltliche Veränderungen wie z.B. neue Unterrichtsformen durch den Volksentscheid überhaupt berührt werden. Neue Unterrichtsformen wurden und werden unabhängig vom Ausgang des Volksentscheids entwickelt. Natürlich wird es auch weiterhin wie bisher Lehrerfortbildung geben. Was es nicht geben wird, ist allerdings der Einsatz von Lehrerinnen und Lehrern der weiterführenden Schulen ab Klasse 4. Das bedeutet, dass der frühere Fachunterricht ab der 4. Klasse nicht stattfinden wird und damit auch die Erfahrung und die besonderen Fachkenntnisse der Lehrkräfte weiterführender Schulen für einen besseren Übergang der Schülerinnen und Schüler in die weiterführende Schule fehlen werden..

Zu Ihrer vierten Frage: CDU, GAL und SPD haben sich auf eine Schulstruktur aus Primarschule, Stadtteilschule und Gymnasium geeinigt und vereinbart, diese für zehn Jahre nicht mehr zu verändern. Sie haben außerdem vereinbart, dass das Ergebnis des Volksentscheids gilt.
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Michael Gwosdz

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