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Michael Fuchs
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Frage von Hans D. •

Frage an Michael Fuchs von Hans D. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrter Herr Fuchs.

Mit erstaunen lese ich von den Sorgen, die Sie sich über die Höhe der EEG Umlage machen.
Als jemand, der sich hobbymäßig mit diesem Thema beschäftigt, komme ich auf ganz andere Zahlen als die, mit denen Sie in die Öffentlichkeit gehen. Tatsache ist, dass die Umlage aus der Differenz der Vergütung zum Börsenpreis resultiert. Tatsache ist auch, dass der EEG Strom die Börsenpreise nachweislich senkt, ( Merit Order Effekt ) die Differenz dadurch größer wird, und somit die Umlage höher. Laut einer Untersuchung hatte der Merit Order Effekt in 2009 eine Größenordnung von 3,1 Milliarden Euro oder 0,6 Cent/Kwh. Unter Berücksichtigung dieser Tatsache wären wir gegenwärtig schon bei einer Umlage unter 3 Cent. Die Tendenz des Merit Order Effektes dürfte in den kommenden Jahren noch erheblich ansteigen, weil besonders durch die Photovoltaik, mit weniger Vergütung immer öfter in Spitzenlastzeiten teure konventionelle Kraftwerke verdrängt werden. Gerade habe ich gelesen, dass Schweizer Wasserkraftwerke bis zu 30% Verluste machen, weil sie wegen der Photovoltaik weniger teuren Spitzenlaststrom nach Deutschland verkaufen können.
Zu dem kommt noch, dass die stromintensive Industrie – denen ihre Sorge ebenfall gilt - von der EEG Umlage weitgehend befreit ist, und zu dem noch den Vorteil geniest, in dem sie den vom EEG Strom gesenkten Börsenpreis, durch direkten Großeinkauf zu ihren Gunsten nutzen.
Praktisch eine doppelte Vergünstigung.
All das, was ich hier ausführe, wird auch in seriösen Untersuchungen bestätigt, die man im Internet aufrufen kann.
Meine Frage an Sie, woher nehmen Sie die Daten und Fakten, die zu Ihrer so negativen Betrachtung, bezüglich der EEG Umlage führen.

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Sehr geehrter Herr Diehl,

die Höhe der EEG-Umlage orientiert sich an den Vergütungszahlungen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energieträgern und der Menge des eingespeisten Stroms. Sie bildet die Mehrkosten ab, die den Übertragungsnetzbetreibern entstehen. Es ist deshalb falsch, eine vermeintliche kostensenkende Wirkung des Stroms aus erneuerbaren Energien mit dem Merit-Order-Effekt in Zusammenhang zu bringen. Mit dem Merit-Order-Effekt lässt sich allenfalls eine kurzfristige Preissenkung des an der Börse gehandelten Stroms beschreiben, bei Weitem aber keine Kostensenkung!

Die Behauptung der vermeintlichen Börsenstrompreis senkenden Wirkung der Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien stimmt nur bei einer punktuellen Betrachtung. Die Reihenfolge des Kraftwerkseinsatzes an der Börse wird als Merit-Order bezeichnet. Das teuerste Kraftwerk, das zur Deckung der Nachfrage benötigt wird, bestimmt den Strompreis. Das Merit-Order-Modell basiert auf der Annahme, dass es einen Markt gibt, auf dem der gesamte erzeugte Strom gehandelt wird. Dies ist aber in der Praxis nicht der Fall, weil die Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien staatlich vorgegeben ist.

Strom aus erneuerbaren Energiequellen wird von den Übertragungsnetzbetreibern abgenommen und zu jeder Zeit an der Börse verkauft. Dazu sind sie per Gesetz verpflichtet. Eine Orientierung an den Kosten und der Effizienz einzelner Energieträger findet nicht statt. Im Gegenzug zahlen die Netzbetreiber die festgeschriebenen Einspeisevergütungen an die Anlagenbetreiber aus. Dabei kann es zu erheblichen Verlusten für die Netzbetreiber kommen. Indem der Strom aus erneuerbaren Energien vorrangig verkauft wird, kommt es zu einem Verdrängungseffekt konventioneller Kraftwerke. Durch dieses erhöhte Angebot kann es zu kurzfristigen Senkungen der Börsenpreise kommen. Die Sicherstellung der Versorgung ist dabei aber erheblich von der volatilen Einspeisung beeinflusst. Konventionelle Kraftwerke müssen dann zur Verfügung stehen, wenn Anlagen nicht aus erneuerbaren Energiequellen Strom erzeugen und einspeisen. Der Kraftwerkspark unterliegt damit stärker als zuvor der Herausforderung, jederzeit ungleichmäßige Schwankungen auszugleichen. Grundlastkraftwerke können jederzeit vom Netz genommen werden, um wenig später wieder benötigt zu werden. Diese stark schwankende Nutzung der unterschiedlichen Kraftwerke verursacht Kosten, die in der oberflächlichen Betrachtung nicht einbezogen werden.

Der langfristige Einfluss der erneuerbaren Energien auf den Strompreis lässt sich nicht allein durch den Merit-Order-Effekt beschreiben. Die Einsatz- und Zubau- oder Stilllegungsentscheidungen der Kraftwerksbetreiber und Stromaußenhandelseffekte sind ebenfalls zu betrachten. Werden diese Effekte vernachlässigt, kommt es zu einer erheblichen Überschätzung der Strompreiseffekte.

Schließlich gilt es auch, die zusätzlichen Kosten durch den Ausbau der erneuerbaren Energien, beispielsweise im Bereich der Netzinfrastruktur, im Blick zu behalten. Auch diese Kosten haben über die Netzentgelte einen Einfluss auf die Strompreise.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Michael Fuchs MdB