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Frage von Moritz L. •

Frage an Michael Fuchs von Moritz L. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Dr. Fuchs,

laut Ihrer Aussage 16.11.2010 hier im Forum handelt es sich bei dem in der Asse angefallenen Atommüll zu einem Grossteil um Abfälle aus der Forschung und Entwicklung für den die Betreiber der AKW´s keine Verantwortung tragen. Ist es nicht so, das ein Großteil dieser Entsorgungskosten gerade deswegen von der Allgemeinheit geschultert werden müssen, weil in der Vergangenheit die Kernkraftforschung und Entwicklung vom Steuerzahler bezahlt wurde? Es gab einen breiten Konsens innerhalb der Politik diese Technik zu Fördern und Nutzniesser dieser Subventionen waren und sind die AKW-Betreiber. Wieso werden im Zuge dieses Wissens die Debatten über die Forschung und den Ausbau regenerativer Energien immer wieder mithilfe der Kostenkeule geführt, die augenscheinlich beim Bau, dem Betrieb und der Entsorgung von AKW´s keine Rolle spielen?

Der Anteil des anfallenden Atommülls aus dem Betrieb von AKW´s beziffern sie mit 10 %, übergehen allerdings die Tatsache das Atommüll nicht gleich Atommüll ist. Durch Zerfallsprozesse die sich über 400 Generationen vollziehen entstehen in diesen 10% zu denen auch die Brennelemente zählen durch Zerfallssprozesse hochgiftige Stoffe von denen ein Fingerhut reichen würde um Millionen von Menschen zu vergiften. Welche Kostenkalkulation liegt ihren Ansichten zugrunde die solche Risiken rechtfertigen? Wie hoch darf das Restrisiko denn sein das Sie dem Deutschen Volk aufbürden?

Wie stehen Sie zu der Verbandelung der Prüfungsunternehmen (vgl. Wikipedia: Beteiligungsstruktur TÜV-SÜD) mit den Energieversorgern? Erklären Sie mir bitte warum die Regierung in dieser Verbindung keinen Interessenskonflikt erkennen will?

Warum beauftragt diese Regierung einen Ableger der Energiekonzerne mit der Entsorgung des Mülls und räumt diesen dann auch noch eine Monopolstellung sowie fast völlig frei Hand bei der Veranschlagung der der Kosten ein?

Mit freundlichen Grüssen

Moritz Langwald

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Sehr geehrter Herr Langwald,

eine Förderung im Bereich Kernenergie fand bisher nur im Bereich Forschungsförderung statt - mit etwa 18 Mrd. Euro Gesamtförderung. Eine „Subventionierung“ der kommerziellen Stromerzeugung durch Kernenergie hat es dagegen nicht gegeben. Für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle, die Stilllegung und den Rückbau der Kernkraftwerke bilden die Betreiber Rückstellungen.

Die Förderung für den konventionellen Betrieb der erneuerbaren Energien wird über eine Umlage über den Strompreis finanziert. Jede Anlage, die ans Netz geht wird zu den zu diesem Zeitpunkt geltenden Fördersätzen für 20 Jahre gefördert. Änderungen der Fördersätze betreffen nur Neuanlagen. Eine absolute Förderbegrenzung gibt es nicht. Die Förderbedingungen sind jedoch gesetzlich im EEG festgelegt. Hier kam es in der Vergangenheit hin und wieder zu Überförderungen, die jetzt 20 Jahre vom Stromverbraucher bezahlt werden müssen. Aus diesem Grund gibt es ab und zu Kritik an den Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien.

Im Übrigen ist mir keine Kritik an den Forschungsausgaben des Bundes für den Bereich erneuerbare Energien bekannt. Im Gegenteil, die Forschung im Bereich der erneuerbaren Energien wird im Rahmen des 6. Energieforschungsprogramms ausgeweitet werden.

Die Gesamtverantwortung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle liegt beim Bund. Das Bundesamt für Strahlenschutz ist für die Errichtung und den Betrieb von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver Abfälle verantwortlich. Nach Atomgesetz darf der Bund einen Dritten als Verwaltungshelfer mit der Errichtung der notwendigen Anlagen beauftragen. Während dem BfS beispielsweise die Rolle des Betreibers und Bauherrn obliegt, führt ein Dritter die Planung und bauliche Errichtung des Endlagers Konrad als öffentliches Bauvorhaben durch. Die Atomaufsicht, die Sie auch ansprechen, liegt jedoch anders als die Verantwortung für die Entsorgung radioaktiver Abfälle bei den Ländern und nicht beim Bund.

Zuletzt fragen Sie noch danach, wie groß das Restrisiko ist, welches dem deutschen Volk aufgebürdet werden darf. Das so genannte „Restrisiko“ durch die friedliche Nutzung der Kernenergie wurde vom Bundesverfassungsgericht 1978 als akzeptabel bewertet. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Japan wird diese Frage jedoch im Rahmen des dreimonatigen Moratoriums neu bewertet. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung die Ethikkommission eingesetzt.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Michael Fuchs MdB