Frage an Michael Föll von annette g. bezüglich Wirtschaft
Mich würde sehr interessieren, wieviele Cross-Border-Leasing (CBL) Verträge die Stadt Stuttgart insgesamt geschlossen und wieviele Millionen Euro die Stadt Stuttgart aus diesen Scheingeschäften erhalten hat. Diese Verträge sind bekanntlich illegal, weil sie Steuerhinterziehungsmodelle für US-Konzerne waren; im Juni 2004 wurde diese Abschreibungsmöglichkeit durch den US-Kongreß unterbunden.
Ferner möchte ich wissen, wer die Verträge gelesen und geprüft hat.
Ich erinnere, dass nur Teile dieser Hunderte von Seiten umfassenden Verträge überhaupt übersetzt worden sind, so daß Sie und andere Unterzeichner im Namen der Stadt Stuttgart gar nicht vollständig darüber informiert waren, was Sie da unterschrieben haben.
Vor allem attac und das Stuttgarter Wasserforum haben damals vehement gegen alle CBL Verträge protestiert und auf die großen Risiken (mögliche Schadenersatzerforderungen!) hingewiesen. Unsere Bedenken wurden allerdings in keinster Weise berücksichtigt.
Sie sagten damals wörtlich, dass "die Risiken beherrschbar sind" (Stuttgarter Nachrichten vom 26.9. 2003). Heute sind Sie "sehr besorgt" und H. Stradinger räumt jetzt ein, dass "man an so etwas bei Vertragsabschluss natürlich nicht gedacht hat."
Ich bin der Meinung, dass mögliche Schadenersatzforderungen von Ihnen und allen Unterzeichnern der CBL Verträge getragen werden müßten und nicht von den Steuerzahlern, denen ansonsten immer die Schäden aus politischen Fehlentscheidungen aufgebürdert werden!
Auf die finanziellen Risiken der CBL-Verträge haben die Zivilgesellschaften frühzeitig hingewiesen!
Sie sollten auf Ihre Landtagskandidatur verzichten!
Annette Groth
attac und Landtagskandidatin der WASG
Sehr geehrte Frau Groth,
die Landeshauptstadt Stuttgart hat insgesamt zwei Cross-Border-Lease-Verträge abgeschlossen: Für die Klärwerke und das Abwassernetz. Insgesamt sind rund 40 Mio. Euro dem Eigenbetrieb Stadtentwässerung zugeflossen, der dieses Geld in die Klärwerke und das Kanalnetz investiert hat, ohne dass hierfür die Abwassergebühren erhöht werden mussten. Insoweit haben also alle Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger einen Vorteil aus den abgeschlossenen Verträgen.
Im übrigen ist es nicht zutreffend, dass die Verträge für illegal erklärt wurden. Der amerikanische Gesetzgeber hat im Jahr 2004 beschlossen, dass neue Verträge nicht mehr steuerlich anerkannt werden. Davon sind jedoch die städtischen Verträge nicht betroffen, da diese lange vor dieser Zeit abgeschlossen wurden. Selbstverständlich sind die Risiken aus diesen Verträgen auch weiterhin beherrschbar.
Meine Besorgnis in der aktuellen Diskussion bezüglich einer Neckarbrücke in Mühlhausen bezieht sich darauf, dass durch ein Brückenbauwerk in einigen Jahren eine betriebsfremde Nutzung von einer Teilfläche des Klärwerkgrundstücks erfolgen würde. Dies geht nur mit Zustimmung unserer Vertragspartner, da dies ansonsten eine Vertragsverletzung darstellen würde. Auch dies ist zunächst einmal ein normaler Vorgang.
Sofern sich die Stadt durch diese sachgerechte Vorgehensweise an ihre vertraglichen Verpflichtungen hält, sehe ich keinen Anlass zur Sorge.
Mit freundlichen Grüssen
Michael Föll