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Michael Donth
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Frage von Andreas J. •

Frage an Michael Donth von Andreas J. bezüglich Finanzen

Lieber Michael Donth,
in der Email vom Bund der Steuerzahler Bayern ist folgendes verlinkt:
"Nach Art. 5 S. 1 ESM-Vertrag gilt: „Das Mitglied des Gouverneursrats ist ein Regierungsmitglied des jeweiligen ESM-Mitglieds mit Zuständigkeit für die Finanzen“.
In Deutschland ist dies der Bundesminister für Finanzen.
Die Finanzinstitution ESM ist nach Art. 22 und 23 ESM-Vertrag ertragsorientiert. So müssen die Operationen der ESM-Bank den Grundsätzen eines soliden Finanz- und Risikomanagements entsprechen und es ist die Ausschüttung von Dividenden im Verhältnis der Beiträge zum eingezahlten Kapital an die ESM-Mitglieder vorgesehen.
Dem deutschen Finanzminister ist es nach Art. 66 GG und nach § 5 I Abs. 2 BMinG verboten, parallel zu seinem Amt einen Beruf auszuüben oder ein Unternehmen zu leiten. Der Gouverneursrat des ESM ist gleichbedeutend einem Vorstand, der bestimmend und gestalterisch tätig wird und nicht etwa mit einen Aufsichtsrat oder dem beamtenrechtlichen Verwaltungsrat zu verwechseln, dessen Aufgabe die Kontrolle bzw. die Verwaltung darstellt. "
Quelle:
http://www.stop-esm.org/up/doclist/Der%20letzte%20deutsche%20Finanzminister%20%2808.12.2013%29.pdf
Meine Frage:
Tragen Sie die ungesetzliche Situation (Art. 66 GG i.V.m. § 5 I Abs. 2 BMinG) betreffs Herrn S. mit?
Wie ist Ihre Meinung dazu?

Ich freu mich auf Ihre baldige Antwort.
Herzliche Grüße aus MÜNSINGEN und einen frohen Jahreswechsel
Andreas Jannek

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