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Michael Donth
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Frage von Ulrich P. •

Frage an Michael Donth von Ulrich P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Donth,

bei der Frage nach einer Erweitung der Bürgerbeteiligung haben sie bei diesem Portal geantwortet: lehne ich ab.
Außerdem verpflchten sie sich nicht, für mehr Transparenz und gegen Bestrafung von Abgeordnetenbestechung einzutreten. Ich kann verstehen, dass sie sich nicht unter Druck setzen lassen wollen, aber eine Meinung sollten sie schon haben.
Bitte erläutern sie mir ihre Auffassung.

Mit freundlichem Gruß

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Parth,

vielen Dank für Ihre Nachricht. Ich schätze Portale wie Abgeordnetenwatch einerseits sehr, da sie das politische Interesse wecken und eine Kommunikation mit den (zukünftigen) Politikern ermöglichen, jedoch ist es eben leider manchmal nicht so einfach und manche Fragen sind nicht mit einem klaren Ja oder Nein, sondern mit einem nachgesetzten "aber" zu beantworten, was in dem Kandidatencheck nicht möglich ist.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich halte Deutschland für ein äußerst Demokratisches Land. Bei Kommunal-, Kreistags-, Regional-, Landtags-, Bundestags- und Europawahlen sowie bei der bisher durchaus mögliche Variante der Bürgerbefragung auf kommunaler- oder Landesebene können die Bürger immer wieder ihre Meinung zum Ausdruck bringen. So wie wir in wenigen Tagen wieder einen direkten Kandidaten, sowie eine Partei in den Bundestag wählen. Hierunter eben auch einen Direktkandidaten, um als Ansprechpartner unsere Interessen in Berlin zu vertreten. Den gewählten Abgeordneten muss ich dann mit dem Mandat auch das notwendige Vertrauen schenken, um überlegt zu handeln, gute Entscheidungen für unser Land zu treffen. Sie sind die, die sich aus erster Hand informieren und sie sind die, deren Job es ist, auch vielleicht unbeliebte Wege zu gehen, wenn man das große Ganze im Blick hat.

Und diese Entscheidungen sind dadurch für mich ausreichend legitimiert, eine Forderung inflationärer Volksentscheide würde unser Land nicht mehr regierbar und von medialer oder anderer Stimmungsmache abhängig machen.
In einem Land wie der Schweiz mag ein Volksentscheid noch durchführbar sein (und wenn Sie sich die Ergebnisse dieser Entscheide anschauen, entdecken Sie durchaus viele, von Stimmungsmache gelenkte, Ergebnisse, vorallem die Volksentscheide betreffend, bei denen es um Migranten ging), aber ein Land mit über 80 Mio. Einwohnern würde durch eine Ausweitung der Volksentscheide in meinen Augen auf der Stelle treten.
Wie das Ergebnis eines Volksentscheides über die Agenda 2010 damals ausgesehen hätte, wissen wir beide. Ebenso wissen wir im europäischen Vergleich aber auch, wie gut Deutschland durch die vernünftigen Entscheidungen unserer Politiker im Land steht. Ebenso wissen wir heute auch, dass der Volksentscheid zu Stuttgart 21 auch nur bewiesen hat, dass neben einer, die mediale Aufmerksamkeit erhaschenden, Minderheit, eine Mehrheit der Baden-Württembergerinnen und Baden-Württemberger hinter dem Projekt stand und steht.
Eine Ausweitung bereits geltender Regelungen halte ich daher nicht für sinnvoll.
Jedem, den etwas an der Arbeit der Politiker in Berlin stört, wird auch im Falle meiner Wahl ständig die Tür meines Wahlkreisbüros offen stehen, ebenso, wie auch weiterhin die Möglichkeit einer Petition besteht.

Ähnlich sehe ich es auch bei Ihrer zweiten Frage: Die bisher im Strafgesetzbuch geregelten Straftatbestände, etwa der Vorteilsnahme im Amt stehen als besondere Straftatbestände über denen einer "normalen" Bestechung, zudem sind in Deutschland von diesen Straftatbeständen auch immer beide Seiten betroffen. Obgleich die Wirtschaft ein wichtiger Faktor in Deutschland ist und die Politik durch alle Ebenen hindurch gut daran tut, durch gute Kontakte für gute und stabile Arbeitsplätze in Deutschland zu sorgen, hat Bestechung bei Politikern keinen Platz und verdient selbstverständlich die volle Härte des Gesetzes, die es aber bereits gibt. Aus guten Gründen und auch, weil wir aus der Vergangenheit gelernt haben, gibt es eine sinnvolle Trennung zwischen denen, die die Gesetze machen und denen, die Straftäter verfolgen, und das wie ich anfügen möchte mit europaweit vergleichbar sehr guten Aufklärungsquoten, auch und gerade die Korruption betreffend. Ich lege hier also mein Vertrauen in die, für die Verfolgung und Ermittlung von Bestechlichkeit verantwortlichen, Behörden.

Von einer weitergehenden Transparenz als der bisher vorherrschenden bin ich auch nicht überzeugt, schließlich können Sie auf der Webseite des Bundestages über jeden Abgeordneten bzw. dessen Einkünfte mehr nachlesen, als es bei anderen Berufsgruppen überhaupt zulässig wäre. Um ein Stück mehr Vertrauen in die Politiker zu schaffen, mag das sinnvoll sein, jedoch würde noch mehr Transparenz, als die völlig ausreichende, nur dazu führen, dass das Amt eines Bundestagsabgeordneten, in dem man meiner Ansicht nach gute und kluge Köpfe braucht, für eben diese nicht mehr attraktiv erscheint. Wer steht schon gerne mit einer Zielscheibe auf einem Silbertablett und soll so über das Schicksal der Bundesrepublik entscheiden.
Die Beachtung der bisher geltenden Regelungen sind mir persönlich sehr wichtig und auch notwendig, was aber darüber hinaus geht grenzt an einen Aktionismus, der nicht notwendig ist und auch keinesfalls zum Ziel führt.

Daher bitte ich Sie, meine Ablehnung der Thesen zu verstehen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Michael Donth

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