Frage an Michael Bürsch von Bernhard L. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,
in Ihrer heute veröffentlichten Presserklärung " Den Weg für mehr Öffentlich Private Partnerschaften geebnet" http://www.spdfraktion.de/cnt/rs/rs_dok/0,,46644,00.pdf heißt es:
"Angesichts der zu erwartenden erheblichen zusätzlichen Belastungen des Staates durch die Bewältigung der Weltwirtschaftskrise sind neue innovative, effizienzsteigernde und damit kostensparende Beschaffungsmethoden erforderlich, mit denen Pflichtaufgaben des Staates finanziert und abgewickelt werden können. Ein Weg sind Öffentlich Private Partnerschaften. Sie haben sich zwischenzeitlich auch in Deutschland bewährt."
Können Sie mir bitte Belege für die im letzten Satz aufgestellte Behauptung geben, dass sich ÖPP bewährt haben?
Mit freundlichem Gruß
Bernhard Lösch
Völklingen
Sehr geehrter Herr Lösch,
vielen Dank für Ihre Frage zu den Vorteilen Öffentlich Privater Partnerschaften (ÖPP). Öffentlich Private Partnerschaften, bzw. Public Private Partnership (PPP) sind heute in Deutschland ein allgemein anerkanntes und erfolgreiches Instrument öffentlicher Beschaffung und Leistungserstellung. Zwischenzeitlich werden in Deutschland 116 PPP-Projekte (Stand Dezember 2008) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 3,5 Milliarden Euro verwirklicht. Von den 116 PPP-Projekten hat bereits über ein Viertel die Investitionsphase abgeschlossen und befindet sich in der Betriebsphase.
Wie in anderen Ländern auch zeigen Untersuchungen verwirklichter ÖPP-Vorhaben in Deutschland klar Vorteile dieser Beschaffungsvariante: Durch eine angemessene und vernünftige Risikoverteilung zwischen Staat und Privatwirtschaft und durch den Lebenszyklusansatz von PPP, d.h. die Integration von Planung, Bau, Betrieb, Finanzierung und gegebenenfalls Verwertung, entstehen Effizienzvorteile und damit Kosteneinsparungen für den Steuerzahler gegenüber der traditionellen Beschaffung in der Größenordnung von 5 bis 25 Prozent. Im Durchschnitt liegen die Kosteneinsparungen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften in Deutschland bei 15%. Ein Beispiel hierfür ist die Sanierung von 90 Schulen im Kreis Offenbach mit einer Kostenersparnis von über 100 Millionen Euro. Das "ÖPP-Beschleunigungsgesetz" vom September 2005 hat die gesetzlichen Rahmenbedingungen für ÖPP in Deutschland verbessert und für Investoren und öffentliche Hand mehr Rechtssicherheit geschaffen. Es hat damit wesentlich zum Erfolg von PPP in Deutschland beigetragen. So sind die Investitionen in PPP-Projekte von 65 Millionen Euro im Jahr 2002/03 auf 875 Millionen Euro im Jahre 2007 gestiegen. Weitere Einzelheiten sind über die Website vom Bundesfinanz- und verkehrsministerium verfügbar.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch