Frage an Michael Bürsch von Ingo B. bezüglich Finanzen
Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch
Ist es richtig das Kirchenvertreter ab "Bischof" vom Staat bezahlt werden?
Wenn "ja":
Mit welcher Berechtigung?
Im Voraus vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
I. Boldt
Sehr geehrter Herr Boldt,
vielen Dank für Ihre Mail vom 5. Januar.
Bischöfe und andere Kirchenobere werden in der Tat oftmals aus den Landeskassen, also mit staatlichen Mitteln bezahlt. Der Ursprung dieser Regelung liegt in der sogenannten Säkularisierung der deutschen Gebiete im Jahre 1803. Mit dieser Säkularisierung wurde die Kirche enteignet und den Fürstentümern untergeordnet. Letztere sind teilweise erst durch diese Neustrukturierung entstanden. Die Fürsten versprachen dem Klerus im Gegenzug unter anderem den Schutz des Staates und die Besoldung hoher Würdenträger. Das hat sich bis heute nicht geändert, nur dass diese Aufgabe an die Länder überging. Heute liegen Bischöfe meistens in der Gehaltsklasse B6 (7.206,51? brutto/mtl.).
Jedes Land hat mit der jeweiligen Landeskirche einen individuellen Vertrag über Höhe und Verwendungszwecke der Zahlungen, deshalb wird es auf Bundesebene keine Diskussion zu dem Thema geben. Die Regelung des Konkordats wird auch vor allem deswegen weiter Bestand haben, weil die bis jetzt geleisteten Ausgleichszahlungen für die Enteignung von 1803 immer noch keineswegs den Wert der damaligen Verluste für die Kirche aufwiegen. Eine einmalige Auszahlung könnten die Länder finanziell keinesfalls tragen.
Im Land Schleswig-Holstein wurde am 12.01.09 ein neuer Vertrag geschlossen, nach dem die Landesregierung die katholische Kirche nun mit jährlich 190.000? bezuschusst.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch