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Frage von Max Günther H. •

Frage an Michael Bürsch von Max Günther H. bezüglich Senioren

Bei der beabsichtigten Steuerabsetzbarkeit der Krankenversicherungsbeträge, nunmehr ab 2009, würde mich interessieren, inwieweit die Rentner/-innen berücksichtigt werden sollen, die unterhalb des steuerpflichtigen Einkommens/Rentenhöhe liegen und heute schon mit den Beiträgen zur KV und PV armutsgefährdet sind.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Horn,

vielen Dank für Ihre Anfrage zum Thema Gesundheitsreform.

Mit der Frage nach der Berücksichtigung der Renterinnen und Rentner bei der geplanten Gesundheitsreform benennen Sie einen wichtigen Aspekt. Generell trifft es zu, dass auch die Rentnerinnen und Rentner ab dem kommenden Jahr den allgemeinen Beitragssatz zahlen. Dennoch werden sie dadurch nicht, wie es auf den ersten Blick erscheinen mag, über Gebühr belastet:

Zunächst muss festgehalten werden, dass rund 70% aller Rentnerinnen und Rentner bisher einen überdurchschnittlichen Beitrag zahlen, weil sie Mitglied in einer der so genannten Versorgerkassen (wie AOKen oder Ersatzkassen) sind. Viele ältere Menschen, die z.B. in der AOK versichert sind, zahlen daher ab Januar 2009 auch mit dem angehobenen Beitragssatz weniger als bisher. In Zahlen handelt es sich um 56% aller Rentnerinnen und Rentner, die mit dem Beitragssatz 2009 entweder weniger oder maximal 0,1% mehr von ihrer Rente an die Krankenkassen entsenden. Bei einer gesetzlichen Rente von etwa 1.100 Euro wären das 1,10 Euro im Monat bzw. 13,20 Euro im Jahr. Darunter fallen zum Beispiel die rund 3,4 Mio. Rentnerinnen und Rentner, die bei den beiden großen Ersatzkassen BEK und DAK versichert sind.
Bei ca. 30% aller Rentnerinnen und Rentner liegt die Belastung zwischen 0,1% und 0,5%, also im gewählten Beispiel zwischen 1,10 Euro und 5,50 Euro im Monat. Gut 13% aller Rentner sind bei Kassen, die für das Mitglied zwischen 0,5% und 0,95% teurer werden (5,50 Euro bis 10,45 Euro im Monat). Diese Beiträge liegen meines Erachtens in einem vertretbaren Rahmen, wenn dadurch mehr Gerechtigkeit für alle geschaffen werden kann.
Es muss in diesem Kontext nämlich darauf hingewiesen werden, dass die der Anhebung des Beitragssatzes zugrundeliegende Steigerung der Kosten der medizinischen Versorgung ohne den Fonds mit seinem einheitlichen Beitrag und der fairen Verteilung der Mittel zu einer sehr ungleichen Belastungsverteilung geführt hätte. Die großen Versorgerkassen mit ihren vielen Rentnerinnen und Rentnern hätten ihren Beitrag sicherlich um einen ganzen Prozentpunkt oder mehr anheben müssen, während die "Internetkassen", die fast nur junge und gesunde Menschen versichern, mit einer weitaus niedrigeren Anhebung ausgekommen wären. Die Beiträge wären noch weiter auseinandergegangen. Der unfaire Wettbewerb hätte sich weiter verschärft.

Aus diesen benannten Gründen handelt es sich trotz der Tatsache, dass Rentnerinnen und Rentner nicht gesondert von der Erhebung der Krankenkassenbeiträge entlastet werden, um ein sehr gerechtes Modell, indem die Rentnerinnen und Rentner keiner gravierenden Ungleichbehandlung unterworfen werden. Für besonders einkommens- bzw. finanzschwache Versicherte gibt es dabei Ausnahmeregelungen: Sozialhilfeempfänger, Bezieher einer Grundsicherung und Heimbewohner, die ergänzende Sozialhilfe bekommen, müssen nicht mehr bezahlen, da ihre Beiträge ganz oder teilweise vom Grundsicherungsträger bezahlt werden. Auch ein möglicher Zusatzbeitrag muss von nichterwerbsfähigen Grundsicherungsbeziehern nicht selbst bezahlt werden.
Diesen Betrag übernimmt das Grundsicherungs- bzw. das Sozialamt. Bei ALG-II-Beziehern wird der Zusatzbeitrag in Härtefällen von der Bundesagentur für Arbeit übernommen.
Sie sehen, auch einkommensschwache Personen werden in dem Gesundheitsfond entsprechend berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch