Frage von Horst O. • 09.09.2008
Frage an Michael Bürsch von Horst O. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,
Die Berechnung meiner Krankenkassenbeiträge / Beiträge zur Pflegeversicherung basieren auf dem jährlichen Einkommen aus selbständiger Tätigkeit.
Beiträge werden nacherhoben, wenn das Einkommen höher war als die zugrunde gelegte Beitragseinstufung.
Kein Einwand!
Jedoch werden keine Beiträge verrechnet bzw. erstattet, wenn das Einkommen niedriger war als die Beitragseinstufung.
Wie kommt es zu dieser Nicht-Gleichbehandlung vor dem Gesetz (gem. § 240 Abs. 4 Satz 5 SGB V) ?
Mit freudlichen Grüßen
Horst Otto
Antwort ausstehend von Michael Bürsch SPD