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Frage von Max Günther H. •

Frage an Michael Bürsch von Max Günther H. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,

vor kurzem lief im TV auf PHOENIX ein Beitrag des SR mit dem Titel „Rentenangst“.

In diesem Feature wurde festgestellt, daß die sich vollziehende Umstellung des Rentensystems, Senkung der gesetzlichen Bruttorentenbeträge, dafür Förderung individueller, kapitalgedeckter Anlageformen (z.B. Riesteranlagen), eine Riesenmogelpackung sei, die ausschliesslich dem Banken- und Versicherungsgewerbe zusätzliche Einkünfte beschere, den Rentnern hingegen eher schade.

Dargelegt wurde u.a., daß bei den Berechnungen der s.g. Experten (Rürup, Riester, Miegel, etc…) die zu erwartende Produktivitätssteigerung der Wirtschaft völlig außer acht gelassen wurde und somit ein völlig falsches Bild der zukünftigen Wirtschaftsentwicklung entstehe.

Diese von Regierungsseite oft als „unverdächtige“ Zeugen benannten „Experten“ seien ausnahmslos der Versicherungsbranche in verschiedenster Weise verpflichtet und somit nicht geneigt und geeignet, den wahren Sachverhalt darzulegen.

Das, was sich bei uns vollziehe, sei ein Rückschritt vor die Zeit Adenauers und könne nur als Betrug an den Rentnern bezeichnet werden.

Die Folgen dieser falschen politischen Entscheidung könne man heute schon in Großbritannien sehen, wo Rentner schon heute verarmen, weil die „privaten“ Anlagen durch Konkurs oder Verkauf vernichtet seien. So warnt eine namhafte britische Sozialexpertin vor ähnlichen Entwicklungen in der BRD, falls der eingeschlagene Weg fortgesetzt werde.

Da drängt sich der Verdacht auf, daß Bank- und Versicherungslobbyisten mit Schreibtischen in Ministerien die entsprechenden Gesetze zugunsten ihrer Unternehmen verfaßt haben.

Was sagt denn ein Sozialdemokrat dazu ?

Mit freundlichen Grüssen

M.G. Horn

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Horn,

mit den drei Säulen gesetzliche Rentenversicherung, private Altersvorsorge und betriebliche Alterssicherung verfügt Deutschland über ein stabiles, belastbares, flexibles und zukunftsfähiges Renten- und Altersvorsorgesystem. Hinzu kommt mit der bedarfsabhängigen Grundsicherung im Alter ein wichtiges, zielgerichtetes und effizientes Instrument zur Armutsvermeidung.
Um zu vermeiden, dass Sparer und Rentner ihre Rücklagen, wie in dem von Ihnen geschilderten englischen Fall, aufgrund eines Konkurses des privaten Anbieters verlieren, müssen alle Anlageprodukte strenge, vom Staat festgelegte und überwachte Mindestanforderungen erfüllen. Nur dann werden sie als förderfähig anerkannt und von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert. Zu den wichtigsten Voraussetzungen für eine solche Zertifizierung gehören folgende:

* Der Anbieter muss garantieren, dass zu Beginn der Auszahlungsphase mindestens die eingezahlten Beträge (Eigenbeiträge und Zulagen) als Zusatzrente zur Verfügung stehen;

* Die Zusatzrente darf nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres oder vor Beginn der Altersrente geleistet werden;

* Die Zusatzrente muss lebenslange Leistungen garantieren - entweder als Leibrente oder als Auszahlungsplan bis zum 85. Lebensjahr mit anschließender lebenslanger Leibrente;

* Der Anbieter muss den Anleger über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur der Geldanlagen und das Risikopotenzial unterrichten sowie Standardberechnungen anbieten, die dem Anleger einen einfachen
Produktvergleich ermöglichen;

* Altersvorsorgeverträge und das darin angesparte Kapital sind nicht pfändbar und gehören nicht zur Insolvenzmasse. Sie sind vor jedem Zugriff Dritter geschützt, also auch vor der Anrechnung bei Bezug von Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe.

Darüber hinaus sind alle privaten Versicherungsgesellschaften gesetzlich verpflichtet mindestens 75 Prozent der Risiko- oder Kapitalrücklagen an ihre Versicherten weiterzureichen.
Diese Zertifizierung bringt Riester-Sparern ein hohes Maß an Sicherheit. Gleichzeitig agieren Rentenversicherungsanbieter allerdings am Markt und müssen Gewinne erwirtschaften, um bestehen zu können.

Ich bin davon überzeugt, dass die Riesterrente ein wichtiger Baustein in unserem Rentensystem ist. Das beweisen nicht zuletzt die seit Einführung des Instruments im Jahre 2002 11,3 Millionen abgeschlossenen Verträge. Die Experten der OECD, der Internationalen Arbeitsorganisation und der EU haben bestätigt, dass Deutschland eines der wenigen Länder ist, die es geschafft haben, die finanzielle Stabilität ihres Systems der Alterssicherung trotz der Herausforderung durch die Alterung unserer Gesellschaft zu meistern.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch