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Michael Bürsch
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Frage von Hans-Joachim M. •

Frage an Michael Bürsch von Hans-Joachim M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,

mit Entsetzen habe ich gelesen, dass die Diäten wieder erhöht werden sollen. Hatten die Bürger schon kein Verständnis für die letzte exorbitante -im Vergleich zu den Tarifabschlüssen- Erhöhung der Diäten, so wird, fürchte ich, die Politikverdrossenheit mit diesem Schritt noch weiter zunehmen.
Ist es nicht obszön, angesichts der Äußerungen der Kanzlerin,des BFMin. Steinbrück, des stellvertr. Fraktionsvors. der SPD Poß -heute im "Morgenmagazin"- als auch des Vors. des CDU-Wirtschaftsrates, dass keine Steuererleichterungen bis zum Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts finanzwirtschaftlich zu vertreten sind, abermals eine Diätenerhöhung auch nur ins Spiel zu bringen, geschweige denn zu beschließen?
Die Rentenerhöhung betrug nach Nullrunden rd. 1% (bei mir: 10,00€ JÄHRLICH). Die Revision der Pendlerpauschale wird mit Hinweis auf ein BGH-Urteil aufgesessen. Würde diese Pauschale ab erstem Kilometer gelten, flösse dieses Geld in den Wirtschaftskreislauf zurück, während das von den erhöhten Bezügen wohl nicht behauptet werden kann.
Warum ist gerade die SPD für die Begrenzung der Managergehälter in der freien Wirtschaft, während sie im eigenen Haus sich diametral verhält?

Mit freundlichen Grüßen

H.-J. Meyer

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Meyer,

meine Antwort auf Ihre Frage lautet: Ich lehne die jetzt geplante Übernahme des Tarifabschlusses für den öffentlichen Dienst für Bundestagsabgeordnete ab. Begründung:

1) Grundsätzlich halte ich es für richtig, die Diäten der Bundestagsabgeordneten an den Besoldungen für Bürgermeister mittelgroßer Städte, für Landräte oder auch für einfache Bundesrichter zu orientieren. Die Arbeitslast von durchschnittlich mindestens 70 Stunden pro Woche und die Verantwortung der über 600 Abgeordneten des Bundestages rechtfertigt eine solche Vergütung. Sie sichert die von allen gewünschte Unabhängigkeit des Abgeordneten - übrigens auch die Unabhängigkeit von Nebentätigkeiten und Nebenverdiensten, auf die ich persönlich großen Wert lege.

2) Deshalb habe ich der Diätenanpassung vom letzten Herbst zugestimmt, die eine Anhebung auf das Besoldungsniveau von Bürgermeistern bzw. Bundesrichtern zum Gegenstand hatte. Die damalige Erhöhung von 9% bezog sich im Übrigen nicht auf ein Jahr, sondern auf sieben Jahre (wegen entsprechender Nullrunden in den Vorjahren), so dass die Erhöhung durchschnittlich pro Jahr 1,4% betrug.

3) Zur Klarstellung: Worum es jetzt geht, ist eine Übernahme der Tarifabschlüsse für den öffentlichen Dienst, nicht eine eigene willkürliche Erhöhung der Diäten durch das Parlament. Dennoch lehne ich diese Übernahme der Tarifabschlüsse zum jetzigen Zeitpunkt ab, weil bei der Erhöhung vor einem halben Jahr in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen musste, dass damit alle Veränderungen der Diäten bis Ende 2009 erfasst seien.

Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch