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Frage von Ralf H. •

Frage an Michael Bürsch von Ralf H. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Bürsch,

in einem heute auf Welt-online veröffentlichten Interview sagt Bundesinnenminister Schäuble:
"Alle grundrechtlich geschützten Bereiche enden irgendwo. Wo diese Grenzen sind, wie man die gegensätzlichen Interessen abgrenzt, ist Sache des Gesetzgebers."

Wie stehen Sie als Mitglied des Innenausschuss zu dieser Aussage des Innenministers Ihrer Regierung? Können Sie dazu bitte Stellung beziehen?

Mit freundlichem Gruß
Ralf Huth-Umbscheiden

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Huth-Umbscheiden,

es ist grundsätzlich richtig, dass viele grundgesetzlichen Freiheitsrechte Grenzen in der Form von sogenannten Schranken haben. Der Gesetzgeber kann aufgrund eines Schrankenvorbehalts, wenn notwendig, in das Freiheitsrecht durch Gesetz eingreifen und es einschränken. So heißt es beispielsweise in Art. 2 Abs. 2 des Grundgesetzes: "Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden." oder beim Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis heißt es in Art.10 Abs. 2 GG: "Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. ....". Wenn der Bundesinnenminister dies mit seiner Äußerung meinte, würde er die Rechts- und Verfassungslage richtig wiedergeben. Es ist allerdings Sache des Bundesverfassungsgerichts zu überprüfen, ob diese beschränkenden Gesetze verfassungsgemäß sind, oder das Freiheitsrecht zu stark eingrenzen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch