Frage an Michael Bürsch von peter j. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehter Dr. Bürsch,
sie haben mir am 06.12.2007 Ihre Antwort bezüglcih meiner Anfrage Zwangsverrentung übermittelt. Ihre Antwort beantwortet meine Frage nicht vollständig. Denn die Zangsverrentung besteht weiterhin nämlich mit 63 Jahren und zwar wenn jemand besser gestellt ist als Hartz IV dann muss diese Person nämlich mit ca.7.8 % Abschlag rechnen also bei Euro 1000 ,- also Euro 78,- weniger , wieso ?????????? Beamte werden auch nicht zwangverrentet und bekommen noch obendrein 71 % Ihres letzten Bruttogehaltes für mich ein eklatanter Verstoss gegen den Gleichheitsgrundsatz gemäss Grundgesetzt.
MFG
Peter Jaeck
Sehr geehrter Herr Jaeck,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.
Da Ihre Frage sehr spezifisch ist, wäre es am besten, wenn ein Experte sie beantworten würde. Ich empfehle Ihnen deshalb, sich mit dem Anliegen zur "Zwangsverrentung" direkt an den Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Franz Thönnes zu wenden. Herr Thönnes ist ebenfalls SPD-Abgeordneter aus Schleswig-Holstein; Sie erreichen ihn per Mail unter franz.thoennes@bundestag.de.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch