Frage an Michael Bürsch von Claus G. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Sehr geehrter Herr Dr. Bürsch,
mit Beschluss der Reform am Arbeitsmarkt zum Januar 2005 ist die Zusammenlegung Alhi und Sohi erfolgt. Konsequenz daraus war die Einstellung der Zahlung an ehemalige Bezieher der o.g. Leistung (Alhi), da sie sich nach dem Bedürftigkeitsprinzip richtet (Ehepartner verdient über den Regelbedarf), allerdings geht auch die Förderfähigkeit zur Wiedereingliederung auf den Arbeitsmarkt damit einher. Die Agentur für Arbeit verweigert mit §77 des SGB III eine Förderung. Gründe dafür sieht sie in §3 SGB III, §71b SGB IV, sowie in §7 SGB III.
Ich halte dies für einen eklatanten Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.
Da Sie als Mitglied der Bundestagsfraktion der SPD mit an der Abstimmung beteiligt waren und als ausgebildeter Jurist sich auch über diesen Sachverhalt Gedanken gemacht haben werden, erwarte ich Ihre Antwort in Bezug zur gegenwärtigen Diskussion (Förderung älterer Arbeitnehmer über 50 Jahre).
Mit freundlichen Grüßen
Claus Goretzki
Sehr geehrter Herr Goretzki,
haben Sie vielen Dank für Ihre Mail.
Seit der Zusammenlegung der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe zu Arbeitslosengeld II haben Personen, die aufgrund des Bedürftigkeitsprinzips keine Arbeitslosengeld II erhalten, in der Tat keinen Anspruch auf Wiedereingliederungshilfen.
Die SPD ist sich dieser Ungleichbehandlung bewusst. Daher haben wir in den vergangenen Monaten Gespräche mit der Bundesanstalt für Arbeit (BA) geführt. Ziel war es, auch Nichtleistungsbezieher stärker zu fördern. Das Ergebnis der Gespräche ist, dass der Verwaltungsrat der BA in Zukunft mehr Geld für die Qualifizierung und Förderung von Betroffenen zur Verfügung stellt. Nach ersten Schätzungen dürften rund 30% der Nichtleistungsbezieher von dieser Verbesserung profitieren und so größere Chancen haben, wieder Arbeit zu finden.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch