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Frage von Peter C. •

Frage an Michael Bürsch von Peter C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Bürsch,

soweit ich die anstehende Reform der Einkommensteuer verstehe, beträgt die Einkommensteuer für ein Einkommen von 50.000€ aus Kapitalvermögen 25%, aus Arbeit - selbständig oder angestellt -über 40%.
Halten Sie das für gerecht?
Haben Sie dieser neuen Steuerregelung zugestimmt?

Mit freundlichen Grüssen
Peter Curths

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Curths,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 3. Dezember.

Es ist richtig, dass Empfänger von Zinseinkünften durch die Reform der Einkommenssteuer, die Abgeltungssteuer, entlastet werden, wenn ihr persönlicher Steuersatz über 25 % liegt. Derzeit müssen Besserverdienende ihre Zinserträge theoretisch mit einem max. Steuersatz von 42 % (bzw. 45 %) versteuern. Theoretisch. In der Realität ist es aber leider so, dass diese Einkünfte oft ins Ausland transferiert und damit der Steuer entzogen werden. Deshalb gilt bei der Besteuerung von Zinserträgen der Satz: "Lieber 25 Prozent von X als 42 Prozent von nix." Gerecht ist diese Lösung auch deshalb, weil auf Personen Rücksicht genommen wird, deren Steuerbelastung unter 25 % liegt. Sie erhalten die zu viel gezahlte Steuer über ihre Steuererklärung zurück.
Darüber hinaus zahlen Dividendenbezieher in Zukunft insgesamt mehr Steuern. Durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens müssen Aktienbesitzer in Zukunft 100 % statt wie aktuell 50 % der Dividendeneinkünfte versteuern. Damit steigt die steuerliche Belastung von derzeit max. 22,5 % (50 % vom max. Grenzsteuersatz in Höhe von 45 %) auf den dann allgemein gültigen Satz von 25 %. Veräußerungs- bzw. Spekulationsgewinne werden in Zukunft immer versteuert. Heute ist es so, dass Veräußerungsgewinne nach einem Jahr steuerfrei sind. In Zukunft werden 25 % fällig - ohne Möglichkeit, sich zu drücken.

Insgesamt ist die Abgeltungssteuer ein klarer Schritt zur Vereinfachung des Steuerrechts und ein Beitrag zu mehr Steuerehrlichkeit. Die kontoführenden Banken führen die Steuerschuld künftig für jeden Kunden anonym an das Finanzamt ab. Wir müssen uns an dieser Stelle nicht mehr auf die Steuerehrlichkeit des Einzelnen verlassen, sondern die Banken werden verpflichtet, die Steuermodalitäten zu erledigen.

Vor diesem Hintergrund halte ich die neue Abgeltungssteuer für sinnvoll.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Bürsch