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Michael Bürsch
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Frage von peter j. •

Frage an Michael Bürsch von peter j. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehter Herr Dr. Michael Buersch,

sie haben fuer die Rente mit 67 Jahren gestimmt. wie verhaelt sich dieses Abstimmungsverhalten mit Ihrem ja zur "Zwangsverrentung " 58 er Regelung fuer ALG II Empfaenger.

Ich werde auch von dieser regelung betroffen denn im April naechsten Jahres verliere ich meine Arbeit und dann bin ich 53 Jahre alt und nach heutigem Stand chancenlos auf dem Arbeitsmarkt. Fuer mich heisst es in also 5 Jahren nachdem ich ALG 1 und ALG II bezogen habe zwangsweise in Rent zu gehen mit einem Abschlag von 23.7 % von einem Anspruch ausgehend Euro 780,- wie soll ich da ueberleben ???????

Was die Regierungsparteien als auch ex Regierungsparteien zur Volksverdummung als "Reform" hinstellen bezeichne ich als "Volksbetrug" in grossen Stil.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibend

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Jaeck,

haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht, zu der ich Ihnen Folgendes antworten will.

Rente mit 67: Durch den demographischen Wandel steht die gesetzliche Rentenversicherung in Deutschland vor großen Problemen. Eine niedrige Geburtenrate auf der einen und eine steigende Lebenserwartung auf der anderen Seite werden in den kommenden Jahrzehnten das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern stark verändern. Daher musste die Politik handeln, damit auch künftig eine leistungsstarke Rentenversicherung bestehen bleibt. Die Anhebung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre muss man vor diesem Hintergrund betrachten. Um Härten zu vermeiden, wird diese Regelung erst ab 2012 schrittweise eingeführt. Erst ab 2024, also ab Jahrgang 1964, gilt dann die Rente mit 67 in vollem Umfang. In Ihrem Fall bedeutet das: Wenn Sie - Ihren Angaben zufolge - im Jahr 2012 57 Jahre alt sind, dann wird bis zum Zeitpunkt Ihres 65. Geburtstags das Rentenalter um acht Monate erhöht werden (jedes Jahr um einen Monat). Ob diese Regelung tatsächlich ab 2012 in Kraft tritt, hängt aber noch von einer Prüfung der Erwerbsquote bei älteren Arbeitnehmern ab, die vorher durchgeführt werden soll. Zusätzlich haben wir mit der ´Initiative 50plus´ zahlreiche Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsmarktchancen für über 50-Jährige beschlossen. Ihre Befürchtung, dass Sie ab nächstes Jahr April bis zu Ihrer Rente im Jahr 2020 bzw. 2021 arbeitslos sein werden, muss - bei allem Verständnis für Ihre Situation - nicht unbedingt Realität werden.

58er-Regelung: Von der so genannten 58er-Regelung, von der ältere Arbeitnehmer bislang freiwillig Gebrauch machen können und die Ende 2007 ausläuft, sind Sie nicht betroffen, da sie nur für Menschen gilt, die vor 1950 geboren sind (also nicht für jeden, der 58 Jahre alt wird, wie man irrtümlicherweise annehmen könnte). Die Regelung sah vor, dass ältere Arbeitnehmer auf eigenen Antrag hin wegen ihrer oft schlechten Chancen auf dem Arbeitsmarkt Arbeitslosengeld I oder II beziehen konnten, ohne sich weiter auf dem Arbeitsmarkt bemühen zu müssen. Im Gegenzug gingen sie dann früher in die Rente. Aber das kommt für Sie, wie gesagt, nicht in Frage.

´Zwangsverrentung´: In zähem Ringen mit der Union hat die SPD in der letzten Woche klären können, dass Empfänger von ALG II erst ab einem Alter von 63 Jahren verpflichtet werden können, Rente zu beantragen. Dies gilt allerdings nicht, wenn unzumutbare Härten (also beispielsweise besonders geringe Rentenansprüche) vorliegen. In solchen Fällen muss man erst - wie normale Arbeitnehmer - mit 65 in Rente gehen. Falls es der Arbeitsagentur nicht gelingt, dem ALG-II-Empfänger innerhalb von zwölf Monaten ein Stellenangebot zu machen, darf dieser ab seinem 58. Lebensjahr von dem Recht Gebrauch machen, nicht mehr als arbeitssuchend zu gelten. Die Arbeitsagentur muss dann alle sechs Monate prüfen, ob es nicht doch für den Betroffenen ein Arbeitsangebot gibt. Die von Ihnen in Ihrer Mail befürchtete Zwangsverrentung bei hohen Abschlägen wird es also auch künftig nicht geben.

Ich wünsche Ihnen alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Michael Bürsch