Frage an Michael Bürsch von Uwe Z. bezüglich Finanzen
Sehr geerter Herr Dr.Bürsch
Bei der neuesten Gesetzesgebung,dem Bad Bank Gesetz oder genauer dem "Gesetzesentwurf zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung" wurde die Kanzlei Lazard &Co GmbH Frankfurt/Main beauftragt mit der Vorbereitung zum Gesetzentwurf.(BT-Drs.16/13332) Link: dip21.bundestag.de/dip21/btd/16/133/1613332.pdf [PDF-747 KB] Seite 24
Lazard &Co ist die deutsche Dependanz von Lazard Ltd.,einem US-amerikanischen "Financial Advisory and Asset Managment" Unternehmen (Link: www.lazard.com/PDF/LazardFactSheet.pdf ).
Lazard ist auf dem M&A Markt eine bekannte Grösse und ist auch Investment Managemant tätig.Lazard Ltd.verwaltet derzeit Assets im Umfang von ca.86 Mrd US-Dollar.Somit ist Lazard nicht nur ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen sondern auch operativ am Finanzmarkt tätig.
Nun meine Fragen: Nach welchen Kriterien bekommen Kanzleien Aufträge um Gesetzesvorlagen zu erstellen. Läuft soetwas über Ausschreibungen? Warum bekommt eine Kanzlei, einer Firma die operativ am Finanzgeschehen beteiligt ist, einen Auftrag zur Gesetzesvorlage das ihr eigenes Handeln einschränken soll? Wird hier nicht der Bock zum Gärtner gemacht? Eine abschliessende Frage, seit wann werden Gesetzesvorlagen überhaubt extern erstellt? (Über eine ggf.vorliegende Beeinflussung von "aussen" besteht doch sicherlich bei uns beiden Konsens-zumindest ist die Gefahr erhöht)
Vielen Dank für Ihre Zeit und Mühe
Mit freundl.Grüssen
U.Zoddel