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Frage von Helmut E. •

Frage an Michael Brand von Helmut E. bezüglich Recht

Umsetzung der EU Aufnahmerichtlinie 2013/33/EU

Werden Sie sich in der nächsten Legislaturperiode für dieses Thema einsetzen und damit einen Beitrag zur Abstellung von Missständen leisten?

Der Deutsche Bundestag hat es bisher versäumt, die EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 in nationales Recht umzusetzen.
Die Frist hierfür lief am 20. Juli 2015 ab. Zwar hat die Fraktion der Bündnis90/Die Grünen am 22.4.2015 einen Antrag im Bundestag zur Umsetzung der genannten Richtlinie eingebracht, an der fehlenden Umsetzung hat sich jedoch bisher nichts geändert.
Das ist sehr bedauerlich, da die Richtlinie der EU gerade für schutzbedürftige Flüchtlinge wie Jugendliche, Schwangere, Kranke, Alte, Frauen mit oder ohne Kinder wesentlich bessere, menschenwürdigere Rahmenbedingungen der Aufnahme und Unterbringung in Deutschland gewährleisten würde. Leider wird auf schutzbedürftige (vulnerable) Personen kaum Rücksicht genommen.
Ich finde es bedauerlich, wenn Deutschland immer wieder darin auffällt, EU-Richtlinien nicht in nationales Recht umzusetzen.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr E.,

herzlichen Dank für Ihr Schreiben. Dass Deutschland immer wieder darin auffallen würde, EU-Richtlinien nicht in nationales Recht umzusetzen, stimmt definitiv nicht. Mich erreichen im Gegenteil auch zahlreiche Bürgerschreiben, in denen gefordert wird, noch stärker auf 1:1-Umsetzung von EU-Richtlinien zu achten. Ihren Hinweis werde ich gerne zum Anlass nehmen die dort angesprochene EU-Aufnahmerichtlinie 2013/33 nochmal zu prüfen. Ihre Kritik, auf schutzbedürfte Personen in Deutschland würde kaum Rücksicht genommen, teile ich ausdrücklich nicht.

Trotzdem danke ich für den Hinweis.
Michael Brand

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