Frage von Albert H. • 20.01.2008
Antwort ausstehend von Michael Boddenberg CDU
(...) Die CDU und auch ich ganz persönlich sind der festen Überzeugung, dass das Studienbeitragsgesetz verfassungsgemäß ist, da es sozial, ausgewogen und gerecht gestaltet ist. (...) Wichtig ist mir zu betonen, dass die Studentinnen und Studenten ganz unmittelbar von den Studienbeiträgen profitieren, da 100 Prozent der Einnahmen zu 100 Prozent an die Hochschulen gehen, um die Lehr- und Studienbedingungen weiter zu verbessern. (...)