Frage an Michael Boddenberg von Willy P. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrter Herr Boddenberg ,
die FR - Online berichtet heute , dass der Hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden erst nach der Landtagswahl über die Verfassungsmäßigkeit der Studiengebühren entscheiden wird . Aber bereits MItte November hat das VG Gießen in einem Eilverfahren und zurecht die Uni Marburg zur Rückerstattung der Gebühren verpflichtet . Sind Sie mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen einverstanden ?
MfG
Willy Pertek
Sehr geehrter Herr Pertek,
von den fünf hessischen Verwaltungsgerichten in Hessen hat einzig und allein das Verwaltungsgericht Gießen zwei Studierenden einstweiligen Rechtsschutz gegen ihre Studienbeitragsbescheide gewährt. Diese Beschlüsse gelten nur für den Einzelfall.
Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen haben die beiden betroffenen Universitäten Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Die endgültige Entscheidung trifft letztlich allerdings - wie von Ihnen zutreffend erwähnt - der Hessische Staatsgerichtshof. Die CDU und auch ich ganz persönlich sind der festen Überzeugung, dass das Studienbeitragsgesetz verfassungsgemäß ist, da es sozial, ausgewogen und gerecht gestaltet ist. Dem Aspekt der Sozialverträglichkeit ist besondere Aufmerksamkeit gewidmet worden. Jeder junge Mensch, der es will, kann studieren. Wichtig ist mir zu betonen, dass die Studentinnen und Studenten ganz unmittelbar von den Studienbeiträgen profitieren, da 100 Prozent der Einnahmen zu 100 Prozent an die Hochschulen gehen, um die Lehr- und Studienbedingungen weiter zu verbessern.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Boddenberg