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Metin Hakverdi
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Frage von Wolfgang A. •

Darf ich 2030, wenn meine Ölheizung 30 Jahre alt ist, eine neue Ölheizung ohne weitere Wärmepumpe etc. einbauen? Für welche Heizungsart könnte ich dann Zuschüsse in welcher Höhe erwarten?

Sehr geehrter Herr Hakverdi, ein Viertel der Bevölkerung heizt wie ich mit Öl, da bei mir keine Gasleitung am Haus liegt und es keine Fernwärme gibt. Ölheizungen werden im GEG überhaupt nicht mehr erwähnt, womit Sie 25% der Bevölkerung ausgrenzen und verunsichern. Als Rentner, der sicher keinen Kredit mehr bekommt, könnte ich mir später nur eine neue Ölheizung leisten, mehr nicht. Jahrzehntelang wurde das Thema vernachlässigt, um jetzt in operativer Hektik bei den meisten Leute Angst vor Armut oder Hausverkauf zu schüren. Nicht grundlos liegt die AFD schon bei 19,5% und steigt immer weiter. Mit freundlichen Grüßen Wolfgang A.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr A.,

das Gebäudeenergiegesetz (GEG) befindet sich derzeit noch in der Diskussionsphase und viele der von Ihnen aufgeworfenen Fragen sind noch nicht abschließend behandelt worden. Aus diesem Grund kann ich Ihre Fragen nur vorläufig beantworten.

Im aktuellen Entwurf ist kein obligatorischer Wechsel der Heizungsanlage vorgesehen. Ein Heizungsaustausch wird für den Fall diskutiert, dass vorhandene Heizung defekt ist und nicht mehr reparabel ist, also ein sogenannter Havariefall eintritt.

Wichtig ist, dass diese Möglichkeit im Rahmen kommunaler Wärmeplanung diskutiert wird. Kommunale Wärmeplanung soll Klarheit darüber schaffen, wo und wie Netzwerke ausgebaut und potenzielle Anschlussmöglichkeiten für Fernwärme oder Wasserstoff entwickelt wird. Erst mit Vorliegen einer solchen Wärmeplanung wird die Anforderung von 65 Prozent Einsatz erneuerbarer Energien diskutiert.

Herzliche Grüße

Metin Hakverdi

 

 

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