Frage an Metin Hakverdi von Leon W. bezüglich Politisches Leben, Parteien
Guten Tag Herr Hakverdi,
Ich hätte gerne von Ihnen gewusst, warum die SPD in geraumer Zeit noch kein Verbotsverfahren gegen die AfD eingeleitet hat, da diese ja sehr häufig von der SPD als Verfassungswidrig, Rechtsextremistisch & fremdenfeindlich bezeichnet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Weiß,
vielen Dank für Ihre Frage. Erste Schritte zum Verbotsverfahren sind bereits getan. Seit Anfang 2019 wird die gesamte AfD vom Verfassungsschutz als Prüffall behandelt. Dies geschieht, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat im März diesen Jahres darüber hinaus den „Flügel“ der AfD als „gesichert rechtsextrem“ bewertet und als Beobachtungsobjekt eingestuft. Der Verfassungsschutz darf in diesem Fall nachrichtendienstliche Mittel und Methoden nutzen um zu Erkenntnissen zu gelangen.
Die SPD fordert, dass die gesamte AfD, in allen Ländern und auf Bundesebene, unter Beobachtung des Verfassungsschutzes gehört. Das dient nicht zuletzt der notwendigen Materialsammlung um die hohen Hürden für ein Verbotsverfahren zu erfüllen. Darüber hinaus gilt es aus den Fehlern, welche im NPD-Verbotsverfahren gemacht wurden die richtigen Schlüsse zu ziehen. Eine gute Vorbereitung ist für den Erfolg eines Verbotsverfahrens von hoher Bedeutung.
Mit freundlichen Grüßen
Metin Hakverdi