Gibt es konkrete Ziele oder Zeitpläne für die Entsiegelung von Flächen in Niedersachsen?
Sehr geehrte Frau Janssen-Kucz,
ich wende mich an Sie als Abgeordnete im Ausschuss für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz des niedersächsischen Landtags, um mehr darüber zu erfahren, was geplant ist, um Flächen in Niedersachsen wieder zu entsiegeln. Als Bürger mache ich mir Sorgen über den zunehmenden Verlust von Grünflächen und die damit einhergehenden Auswirkungen auf Umwelt und Lebensqualität in unseren Städten und Gemeinden.
Daher möchte ich gerne wissen, welche Maßnahmen die Landesregierung plant, um die Versiegelung von Flächen zu reduzieren und vorhandene Flächen wieder zu entsiegeln. Wie wird sichergestellt, dass dieser Prozess effektiv und nachhaltig umgesetzt wird? Gibt es konkrete Ziele und Zeitpläne?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre Antwort und Ihr Engagement für eine nachhaltige Entwicklung in unserem Bundesland.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Gerd G.
Haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen gern gemäß unseres rot-grünen Koalitionsvertrages beantworten möchte. Ich teile ebenfalls die Sorgen über den zunehmenden Verlust von Grünflächen und damit auch von Lebensräumen für heimische Arten.
Mit Blick auf die Bodenzustandsberichte der Bundesregierung, des Umweltbundesamtes oder des Thünen-Instituts zeigen diese, dass es einen deutlichen Handlungsbedarf zum Schutz unseres Bodens vor Wasser- und Winderosion, Versiegelung und stofflichen Einträgen gibt. Wir werden hierzu eine „Gesamtstrategie Boden“ entwickeln, die sich an den Bodenschutzzielen der EU-Kommission orientiert. Für die Umsetzung der Strategie sollen entsprechende Gelder für die gesamte Legislaturperiode eingeplant werden. Teil der Strategie ist eine Verringerung der Flächeninanspruchnahme, die eine schrittweise Reduzierung der Neuversiegelung schon in dieser Wahlperiode auf unter drei Hektar pro Tag ermöglicht.
Zu diesem Zweck und zum Zweck möglicher Entsiegelung wollen wir die Potenziale dafür landesweit zeitnah feststellen (Stichwort Ver- und Entsiegelungskataster) und die Steuerungsinstrumente des Landes-Raumordnungsprogramms nutzen.
Insgesamt wollen wir Flächenversiegelung reduzieren, die Grundwasserneubildung und den Wasserrückhalt stärken, und geeignete Regelungen ggf. auch rechtlich verankern. Wir wollen die Versiegelung von Flächen auf das unvermeidbare Maß reduzieren und für nicht vermeidbare Versiegelungen eine Ausgleichspflicht regeln. Der Ausgleich soll in räumlichem Zusammenhang durch Entsiegelung oder andere Maßnahmen zur Stärkung der Grundwasserneubildung oder zum Wasserrückhalt erfolgen. Freiwillige Entsiegelungen mit Effekt auf den Wasserhaushalt sollen einen Anreiz erhalten.
Daneben unterstützen wir die Kommunen, Land- und Wasserwirtschaft bei einer vorausschauenden Klimafolgenanpassung mit der Bereitstellung von aktuellen, landesweiten Datengrundlagen. Diese können für regionale Konzepte zu Wassermanagement und Starkregenvorsorge aufgegriffen und weiterentwickelt werden. Wir fördern eine konsequente Regenwassernutzung und -versickerung, Dach- und Fassadenbegrünung sowie Flächenentsiegelung und unterstützen dabei den Ansatz der Schwammkommune.
Zur Verbesserung und Schonung des Wasserhaushalts erarbeiten wir gemeinsam mit den Flächenbewirtschaftenden die Planungsgrundlagen für eine intelligente, digitale Be- und Entwässerung von Flächen sowie einen Generalplan Siel- und Schöpfbauwerke. Wir fördern Wasserwiederverwendung und Pilotprojekte zur Anwendung der 4. Reinigungsstufe, Grundwasseranreicherungen sowie den Bau von Speicherbecken für die landwirtschaftliche Feldberegnung.
Herzliche Grüße
Meta Janssen-Kucz