Frage an Meta Janssen-Kucz von Elisabeth P. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Ver.di-OV für den LK Leer, im Dez. 2012
Offener Brief an die Kandidatinnen und Kandidaten ( WK 83 und 84) der Landtagswahl in Niedersachsen 2013
Sehr geehrte Damen und Herren, am 20. Januar 2013 wird darüber entschieden, wem die politische Verantwortung für unser Bundesland Niedersachsen für die nächsten Jahre übertragen wird.
„Die Sonntage und staatlich anerkannte Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“ So fordert es Artikel 140 unseres Grundgesetzes.
Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2009 in seinem Urteil festgestellt, dass die derzeit praktizierten sonntäglichen Ladenöffnungszeiten einen Eingriff in die grundgesetzlich garantierte Sonn- und Feiertagsruhe darstellen, der nur in engen Grenzen zu rechtfertigen sei.
Das Bundesverfassungsgericht urteilte, dass ein ausreichender Sachgrund für die Sonntagsöffnungen vorhanden sein muss. Weder das alltägliche Einkaufsinteresse von Kunden noch das wirtschaftliche Interesse von Händlern rechtfertigen nach unserer Ansicht solche weitgehende Ausnahmeregelungen wie in Niedersachsen.
In Leer waren Ladengeschäfte sogar am Muttertag und am 3. Oktober 2012 geöffnet.
Zudem waren in Leer im Jahr 2012 an sieben Samstagen Geschäfte in der Innenstadt bis 24:00 Uhr geöffnet. Sogar an allen vier Adventssamstagen wurde zum Mitternachts-Shopping eingeladen. Wir als Ver.di OV LK Leer sind der Ansicht: Sog. Mitternachts-Shopping-Events und Sonderöffnungen an Sonntagen sind frauen- kinder- und familienfeindlich.
Wir fragen Sie als Kandidatinnen und Kandidaten zur Landtagswahl 2013:
1. Wie beurteilen Sie sog. „Events“ wie „Moonlight“- und „Mitternacht-Shopping“?
2. Sind Sie auch der Ansicht, dass das Ladenöffnungsgesetz in Niedersachsen mit seinen zahlreichen Ausnahmeregelungen dringend geändert werden muss? Wie soll diese Änderung nach Ihrer Ansicht aussehen?
3. Für welche konkreten Maßnahmen des Sonntags- und Feiertagsschutzes würden Sie sich im Falle Ihrer Wahl einsetzen?
Sehr geehrte Frau Popken, liebe Elisabeth,
vielen Dank für Deine/Eure Anfrage und ein noch dickeres Dankeschön für Eure Aktion gegen das „Mitternachtsshopping“ an allen Adventssamstagen in Leer.
Der arbeitsfreie Sonntag ist durch das Grundgesetz geschützt. Nach der Liberalisierung des Ladenschlussgesetzes durch die schwarz-gelbe Landesregierung erleben wir nicht nur in Leer eine regelrechte Invasion von Mitternachtsshoppings und verkaufsoffenen Sonntagen. Kein Tag, ob Muttertag oder 3. Oktober ist mehr sicher vor den ökonomischen Interessen der großen Handelsketten und Discounter. Leidtragenden dieses „Shoppings zu allen Tages- und Nachtzeiten“ sind die Mitarbeiter_innen, die zu großen Teilen im Einzelhandel auf 400,00 € Basis arbeiten und damit ist die Frauenaltersarmut weiter auf dem Vormarsch. Die Zunahme der 400,00 € Jobs im Einzelhandel haben auch dazu geführt, dass Arbeitnehmer_innen zu jeder Tag es- und Nachtzeit für den Arbeitgeber zur Verfügung stehen sollen und wie auf einem Verschiebebahnhof eingesetzt werden, ohne Rücksicht auf die familiäre Situation. Siehe dazu auch meine PM vom 17.12.2012 auf meiner homepage www.janssen-kucz.de .
Jetzt zu den Fragen:
1. Die sogenannten Events sollten eine absolute Ausnahme bleiben, denn jeder Euro kann nur einmal ausgegeben werden und ein Event ist schnell kein Event mehr, wenn es zur Alltäglichkeit wird.
2. Das Ladenschlussgesetz in Niedersachsen gehört auf den Prüfstand, vor allem die Ausnahmegenehmigungen müssen „wirkliche Ausnahmen“ sein. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dezember 2009 muss konsequent im Interesse der Arbeitnehmer_innen umgesetzt werden. Der Sonntag dient nicht nur dem Schutz der Beschäftigten sondern dient auch dem Schutz des Familienlebens.
3. Konkret muss, wie in Frage 2 beantwortet, das Urteil des Bundesverfassungsgerichts konsequent umgesetzt und der Sonntag muss wieder wie im Grundgesetz verankert, als der Tag der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung geschützt werden.
Meta Janssen-Kucz, MdL