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Meta Janssen-Kucz
Bündnis 90/Die Grünen
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Frage von Angelika R. •

Frage an Meta Janssen-Kucz von Angelika R. bezüglich Recht

Sehr geehrte Frau Janssen-Kucz,

im Falle einer Reform des Waffengesetztes habe ich einige Fragen.
Sollen auch die Vorderladerpistolen unter das Kurzwaffenverbot fallen?
Werden alle Vorderladerwaffen verboten?
Müssen meine Sportgeräte auch vor Wettkämpfen außerhalb der Wohnung gelagert werden?
Fallen auch Luftdruckwaffen unter die Vorschrift der Lagerung außer Haus?
Muß ich meine bereits legalen Kurzwaffen abgeben? Erhalte ich eine Entschädigung?

Mit freundlichem Gruß
Angelika

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrte Frau Reitleimer,

wie eine Waffenrechtsreform von Bündnis 90/Die Grünen im Detail aussehen wird, kann man zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschließend sagen. Die Vorderlader dürften aber wahrscheinlich nicht von einer Verbotsnorm erfasst werden. Der Gesetzentwurf der Grünen Bundestagsfraktion vom letzten Jahr bezog sich auf Halbautomaten im Kriegswaffenlook und Kriegswaffenfunktionalität. Wenn sie über solche Waffen verfügen würden, müssten sie - vorausgesetzt die Regelung würde Bundesrecht - , diese abgeben oder umbauen.

Was die Aufbewahrung im privaten Haushalt angeht, würde auch für Vorderlader gelten, dass die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich untersagt werden sollte. Waffen und Munition müssen örtlich getrennt oder an einem besonders gesicherten Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden.

Auch wenn Vorderlader bei weitem nicht die Gefährlichkeit von Repetierwaffen und Halbautomaten im Allgemeinen aufweisen, wollen wir, dass im privaten Haushalt keine schussbereiten Waffen lagern. Ausreichend ist aber Waffen und Munition voneinander zu trennen, d.h. auch die Munition könnte ausgelagert werden.

Druckluftwaffen fallen nach dem bundeseinheitlichen Waffengesetz in die Gruppe der erlaubnisfreien Schusswaffen. Die Regelung zur getrennten Lagerung bezieht sich jedoch nur auf erlaubnispflichtige Waffen. Sollte tatsächlich eine grüne Waffenrechtsreform umgesetzt werden, sehen wir für den Bereich des Schießsports die Zukunft in der Lichttechnik bzw. im Druckluftbereich. Sportliche Betätigung sollte eigentlich ohne halbautomatische Feuerwaffen - egal welchen Kalibers - so weit wie möglich auskommen. Sofern das in der Praxis tatsächlich bedeuten würde, dass halbautomatischen Feuerwaffen abgeben müssten, weil keine anderweitige Berechtigung zum Besitz besteht, müsste eine Entschädigungsregelung mit im Gesetz aufgenommen werden.

Maßgeblich für eine grüne Gesetzesinitiative wäre für uns den Schützensport nicht übermäßig zu belasten, wobei wir sicher sind gemeinsam mit den Verbänden und Vereinen eine Lösung zu finden.

Mit freundlichen Grüßen

Meta Janssen-Kucz

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