Frage an Meta Janssen-Kucz von Rainer H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Janssen-Kucz,
mittlerweile ist die Antwort auf Ihre große Anfrage über die Erkenntnisse der Neuregelungen des Waffengesetzes eingetroffen (Drucksache 16/4309).
Es erschließt sich mir nicht, warum bei Straftaten nicht zwischen legalen und illegalen Schusswaffen oder erlaubnisfreien Waffen unterschieden werden kann.
Eigentlich ist das doch ganz einfach. Bei Straftaten mit erlaubnispflichtigen legalen Waffen ist regelmäßig auch die waffenrechtliche Erlaubnis zu widerrufen. Bei den angegebenen Widerrufsgründen ist aber nicht ein einziges Mal eine Straftat mit einer erlaubnispflichtigen legalen Schusswaffe verzeichnet.
Ich muss also davon ausgehen, dass in Niedersachsen nicht eine einzige erlaubnispflichtige legale Schusswaffe zur Begehung einer Straftat verwendet worden ist.
Halten Sie unter diesen Voraussetzungen ihre Forderungen nach Großkaliberverbot, Verbot der Waffen- und Munitionslagerung in Privatwohnungen, die generelle Begrenzung des legalen Waffenbesitzes und der sonstigen Restriktionen gegenüber den legalen Waffenbesitzern noch aufrecht ?
Wenn ja, warum ?
mit freundlichen Grüßen
Rainer Hellmuth
Sehr geehrter Herr Hellmuth,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 02. Mai 2012, in der Sie auf die von Frau Janssen-Kucz gestellte Große Anfrage mit dem Titel "Wie viele Waffen gibt es in Niedersachsen? Wie sind die Ergebnisse nach den letzten Waffenrechtsänderungen?" eingehen. Auch mir erschließt sich nicht, warum es in Niedersachsen nicht möglich sein soll bei Straftaten zwischen legalen und illegalen Schusswaffen oder erlaubnisfreien Waffen zu unterscheiden. In diesem Punkt stimme ich ihnen zu. Hierzu werden wir versuchen eine Änderung zu erreichen. Im Übrigen kann ich ihre Analyse nicht teilen. Die Antwort zeigt, dass es im erheblichen Maße Beanstandungen in den vergangenen Jahren gegeben hat, wobei nur ein Bruchteil der Waffenbesitzer überhaupt kontrolliert wurde. Auch gibt es nach unserer Auffassung keinen nachvollziehbaren Grund als Sportschütze großkalibrige Waffen zu nutzen, zumal diese Disziplin nicht Olympisch ist. Wir halten daher weiter an der Forderung nach einem Verbot des Schießsports mit großkalibrigen Waffen fest und wollen zudem eine strengere Regelung der Aufbewahrungspflichten von Munition, insbesondere in privaten Wohnungen, erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Meta Janssen-Kucz