Frage an Meta Janssen-Kucz von Finn L. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Janssen-Kucz,
Ich habe einige Fragen zu ihren Ausführungen zur Änderung am Waffengesetz.
- Was verstehen Sie unter Munition mit besonderer Durchschlagskraft bzw. für Menschen weniger gefährlicher Munition bzw. wie wird die "Gefährlichkeit" technisch definiert?
- Wie soll die getrennte Lagerung von Waffen und Munition helfen, wenn genügend kriminelle Energie oder Planung (wie bei Amokläufern) im Spiel sind?
- Sind ihnen die "Verschlimmbesserungen" des Waffengesetzes von Groß-Britanien bekannt?
- Wie wird die Sicherheit der elektronischen Daten der Waffenbesitzer gewährleistet? Immer wieder sickert ja nun durch, dass Daten geklaut werden.
mit freundlichem Gruß
Finn L.
Sehr geehrter Herr Lorenz,
durch meine Antwort an der Fragesteller Herr H. aus Anfang April diesen Jahres dürften einige ihrer Fragen bzw. Stellungnahmen schon beantwortet und geklärt sein. Ich will dennoch auf einige Punkte hinweisen:
Die Vergangenheit hat gezeigt, dass die Verschärfung des Waffenrechts in 2009 zwingend notwendig war und das die Sicherheit bei dem Umgang mit Waffen Priorität hat und somit regelmäßig betrachtet und ggf. neu bewertet werden muss. Dieser Aufgabe haben sich nicht nur die Grünen gestellt, sondern auch z.B. die Landesregierung von Niedersachsen den sie schreibt selbst in der Antwort zu unserer Anfrage "Wie viele Waffen gibt es in Niedersachsen? Wie sind die Ergebnisse nach den letzten Waffenrechtsänderungen?" - Drs. 16/4712: "Der Verstoß gegen die geltenden Aufbewahrungsvorschriften ermöglichte maßgeblich den Amoklauf von Winnenden. Deshalb wurden durch die am 25. Juli 2009 in Kraft getretene Gesetzesänderung insbesondere die Vorschriften für die Aufbewahrung von Waffen sowie für die Durchführung von Aufbewahrungskontrollen durch die Waffenbehörden geändert. Das Waffenrecht der Bundesrepublik Deutschland ist damit eines der schärfsten weltweit. Die Landesregierung hat die Verschärfung des Waffenrechts und ihre Umsetzung aktiv unterstützt."
Für Alle gilt es die Interessen der Allgemeinheit vor unrechtmäßiger und unqualifizierter Nutzung von Waffen, die in der Konsequenz zu erheblichen Verletzungen und nicht wieder gutzumachenden Schäden führen kann zu schützen und dabei den Sportschützen weitestgehend gerecht zu werden. Im Rahmen einer solchen Abwägung müssen in einem Rechtsstaat manchmal auch Einschränkungen hingenommen werden. Das dabei die sämtliche Risiken des Lebens vermieden werden können dürfte sich von allein erklären.
Mit freundlichen Grüßen
Meta Janssen-Kucz