Frage an Meta Janssen-Kucz von Rainer H. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Jannsen-Kucz,
mit großem Interesse habe ich Ihre Anfrage vom 16.01.12 an die Landesregierung Niedersachsen über die Erkenntnisse aus den Neuregelungen des Waffengesetzes gelesen.
Es ist allerdings auffallend, dass Anfragen dieser Art beinahe zeitgleich mit anderen Aktionen erfolgen, die sich gegen legale Waffenbesitzer richten, z.B. die annähernd gleiche in Hamburg, das Schreiben Herrn Galls an den BMI, der Antrag der Grünen auf Verbot halbautomatischer Langwaffen, und, vor allem, die neuen Vorstöße der Bremer SPD und den Grünen zur Einfuhr einer Waffensteuer.
Herrn Tschöpe als Volljuristen sollte es klar sein, dass er mit dem Antrag auf Einführung einer Waffensteuer nicht den Hauch einer rechtlichen Chance hat. Betrachtet man sich daher den gesamten Antrag (Drucksache 18/206), entsteht der Eindruck, dass die Steuer nur als „Bauernopfer“ gedacht ist.
Der Antrag beinhaltet eine generelle Begrenzung für privaten Waffenbesitz, das Verbot von Großkaliber-Kurzwaffen und das Verbot der Aufbewahrung von Waffen in Privatwohnungen. Als Begründung müssen die falschen Zahlen des Journalisten Grafe herhalten, der über 100 Todesopfer in den letzten 20 Jahren aufführt. Grafe verschweigt dabei, dass er die Opfer von Jagdunfällen, Suiziden, und sogar behördlicher Waffen oder anderer Tatmittel (Stichwaffen etc.) mit eingerechnet hat.
Warum also soll das Waffenrecht weiter verschärft und die legalen Waffenbesitzer, von denen nachweislich nur solch geringe Gefahren ausgehen, dass sie statistisch überhaupt nicht mehr messbar sind, trotzdem weiter drangsaliert werden ?
Ich habe daher folgende Fragen an Sie:
Wie ist Ihre generelle persönliche Einstellung zum legalen Waffenbesitz ?
Wie stehen Sie und die niedersächsischen Grünen zu dem weiterführenden Bremer Antrag ?
Werden Sie die Forderungen aus Bremen und Baden-Württemberg auf niedersächsischer Ebene mit tragen ?
Mit freundlichen Grüßen
Rainer Hellmuth
Sehr geehrter Herr Hellmuth,
gern bin ich bereit ihnen meine/unsere Position zu dem dem Beschluss der Bremischen Bürgerschaft vom 23.02.2012 zu dem Antrag "Waffenbesitz minimieren und Waffenbesitzsteuer in Bremen einführen" mitzuteilen.
Grundsätzlich gilt, dass auch wir in Niedersachsen die Forderungen der Bremischen Bürgerschaft mittragen. Auch wir halten eine Reform des Waffengesetzes für notwendig und zwar dahingehend, dass
* technisch ausgereifte und verfügbare Waffensicherungssysteme als legales Mittel der Waffensicherung eingeführt werden;
* die gleichzeitige Aufbewahrung von funktionsfähigen Schusswaffen und Munition in Privatwohnungen grundsätzlich untersagt wird. D.h. das Waffen und Munition örtlich getrennt oder an einem besonders gesicherten Ort außerhalb der Wohnung aufbewahrt werden;
* der Erwerb und Besitz von Sportwaffen an den Nachweis einer sicheren Lagerungsmöglichkeit für Munition und Waffen außerhalb der Wohnung gekoppelt wird;
* Großkaliber-Kurzwaffen für den privaten Besitz und die private Nutzung verboten werden;
* Munition mit besonderer Durchschlagskraft verboten wird und der Umstieg des Schießsports auf für Menschen ungefährliche Munition anstrebt eingeleitet wird;
* eine generelle Begrenzung für den privaten Waffenbesitz eingeführt wird;
* unverzüglich das in der EU-Waffenrichtlinie 2008/51/EG vorgesehene zentrale elektronische Waffenregister einführt wird;
* und für Kauf und Besitz von Schreckschusswaffen die Vorlage des kleinen Waffenscheins notwendig wird. Zudem muss durch eine Buchführungs- und Kennzeichnungspflicht sichergestellt werden, dass solche Waffen nur noch an Personen verkauft werden, deren Zuverlässigkeit und persönliche Eignung vorher behördlich überprüft wurden.
In diesem Sinne halten wir grundsätzlich die Forderung der Bremischen Bürgerschaft nach einer Einführung einer sog. Aufwandssteuer für den privaten Waffenbesitz für sinnvoll, um damit den höheren Aufwand der Kommunen, bei der Kontrolle und auch schon der Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Regelungen des Waffengesetzes finanzieren zu können. In welcher Form eine solche Abgabe in Niedersachen umgesetzt werden kann muss noch juristische geprüft werden.
Wichtig ist aber die konsequente Überprüfung bei der Erteilung von Waffenscheinen unter Einbindung der Erkenntnisse des Verfassungsschutzes auch bezüglich Personen aus der rechten Szene und damit eine Änderung des Waffenrechts. Mit meiner kleinen Anfrage zu Waffen und Waffenbesitzkarten bei Rechtsextremisten in Niedersachsen wurde deutlich, wie Schützen- und Reservistenvereine von Rechtsextremisten unterwandern und wie auf diesem Wege legal Waffen in die Hände von Rechten kommen. Mittlerweile wurden 4600 bekannte Rechte in Niedersachsen überprüft, davon besitzen 50 Rechtsgesinnte legal Waffen. In den vergangenen fünf Jahren wurden 120 Waffen in der Rechten Szene sichergestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Meta Janssen-Kucz