Frage an Memet Kilic von Frank B. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Kilic,
aus aktuellem Anlass habe ich ein paar Fragen zum Thema Extremismus. Im Internet wird beispielsweise auf Wikipedia der Begriff Extremismus umschrieben, aber leider nicht die Kriterien, die erfüllt sein müssen, um als Einzelperson als Extremist zu gelten.
• Ab wann kann eine Person als Extremist bezeichnet werden?
• Ist man bereits ein Extremist, wenn man für extremistische Webseiten oder Zeitungen schreibt?
• Ist jemand ein Extremist, wenn er sich viel bei anderen Extremisten aufhält?
• Kann man als Extremist gelten, wenn man Andersdenkende bekämpft?
• Ist man automatisch Extremist, wenn man einer vom Verfassungsschutz als extremistischer Organisation angehört?
• Ist man automatisch Extremist, wenn man mit einer vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestufter Organisation gemeinsame Aktionen unternimmt?
• Kann die Aussage, jemand bestimmtes sei ein Extremist als Meinungsäußerung gewertet werden?
• Gelten für alle Bereiche (Rechts, Links, Religion, usw.) die gleichen Voraussetzungen, um als Extremist, bzw. extremistische Organisation eingestuft werden zu können?
• Wie könnte die Beweisführung aussehen, um jemanden des Extremismus zu überführen?
Mir ist klar, dass es sich um ein sehr schwieriges Thema handelt. Leider ist es so, dass sehr schnell ein Extremismusvorwurf ausgesprochen wird. Noch trauriger ist, dass der Extremismusvorwurf von den Strafverfolgungsbehörden, inklusive Polizei und Staatsanwaltschaften, unterschiedlich behandelt werden.
Darum möchte ich Sie bitten meine Fragen so genau wie möglich zu beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Borgmann
Sehr geehrter Herr Borgmann,
vielen Dank für Ihre vielen Fragen!
Hierzu gibt es eine sehr gute wissenschaftliche Ausarbeitung, die Ihre Fragen auch zu meiner Zufriedenheit beantwortet: www.bpb.de/system/files/pdf/4FP0SI.pdf ?
Mit freundlichen Grüßen
Memet Kilic