Frage an Memet Kilic von Gün Y. bezüglich Recht
Grüß Gott,
mein Name ist G. Yilmaz und bin 30 Jahre alt. Ich bin in München geboren und türkischer Staatsbürger. Ich bin nun vorbestraft, obwohl dies mein erstes Vergehen war und ich unter erheblichen Alkoholeinfluss stand. Derzeit studiere ich. Meine Frage: wie kann ich (trotzdem) deutscher Staatsbürger werden?
vielen dank.
G. Yilmaz
Sehr geehrter Herr Yilmaz,
leider kann ich zu Ihrem konkreten Fall keine Auskunft geben. Ich empfehle Ihnen, sich in dieser Sache von einem Anwalt beraten zu lassen.
Grundsätzlich haben Menschen, die wegen einer rechtswidrigen Tat zu einer Strafe verurteilt wurden, keinen Anspruch auf Einbürgerung (§10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)).
Außer Betracht bleiben dabei allerdings unter anderem Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen und Verurteilungen zu Freiheitsstrafen bis zu drei Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurden (§12a StAG).
Verwaltungspraxis ist auch, dass Verurteilungen dann nicht mehr einer Einbürgerung entgegen stehen, wenn sie wegen Zeitablaufs aus dem Bundeszentralregister gelöscht wurden.
Mit freundlichen Grüßen
Memet Kilic