Frage an Memet Kilic von Leif H. bezüglich Finanzen
Hallo aus dem Erzgebirge! Lieber Herr Kilic!
Ich wundere mich seit längerer Zeit darüber, wie in der Debatte über die deutsche Staatsverschuldung Argumente, die darauf hinauslaufen, Zinsen auf Schulden einzuschränken und zu senken, selten geäußert werden.
Die Hoheit liegt doch hier beim Staat oder ist die Zinsgesetzgebung nicht in den Händen der gewählten Abgeordneten?
Die Banken könnten ihre Dienstleistung auch in einer anderen Form vergütet bekommen.
Wird über die Zinsgesetzgebung im Ausschuss Finanzen geredet?
Mit freundlichen Grüßen,
Leif Hansen
Sehr geehrter Herr Hansen,
die immer weiter steigende Staatsverschuldung wird im Haushaltsausschuss federführend debattiert.
Im Rahmen der Vertragsfreiheit steht es den Banken zu, die Höhe ihrer Zinsen, die sie für die Vergabe von Krediten verlangen, nach eigenem Ermessen festzulegen.
Eine Begrenzung nach oben ist dabei aber durch die Rechtsprechung vorgegeben. Zum Beispiel, wenn der effektive Vertragszins den effektiven Vergleichszins relativ um rund 100 Prozent oder absolut um 12 Prozent-Punkte übersteigt. Bei Geschäften, auf die Zinsen anfallen und über deren Höhe es keine vertragliche Regelung gibt, gilt der gesetzliche Zinssatz von 4 Prozent.
Für einen ausgeglichenen Haushalt ist es wichtig, dass die Differenz von Einnahmen und Ausnahmen nicht noch weiter unnötig vergrößert wird, damit die Aufnahme neuer Kredite vermieden werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Memet Kilic